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Immissionskataster 2022 zur Mobilfunkstrahlung ist online

Medienmitteilung

Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt

Der Immissionskataster zur nichtionisierenden Strahlung (zum Beispiel des Mobilfunks) für das Jahr 2022 ist ab sofort auf der Website des Lufthygieneamtes beider Basel abrufbar. Er stellt die Belastung durch hochfrequente elektromagnetische Strahlung in den beiden Basel nahezu flächendeckend dar. Die Strahlenbelastung liegt nach wie vor deutlich unter den gesetzlichen Immissionsgrenzwerten.

Feldstärkekarte 2022

Der Immissionskataster 2022 zeigt für beide Basel die räumliche Verteilung der Belastung mit nichtionisierender Strahlung von stationären Mobilfunk‑, Funkruf‑ und Rundfunk-Sendeanlagen, die ausserhalb von Gebäuden installiert sind. Die dargestellten Werte sind das Ergebnis von Modellberechnungen, welche die Betriebsdaten der Antennen von August 2022 berücksichtigen.

Die Interpretation der Feldstärkekarte erlaubt eine Beurteilung der hochfrequenten Strahlung, die vor allem durch Mobilfunkanlagen verursacht wird. In der eidgenössischen Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) sind Immissionsgrenzwerte für die elektrische Feldstärke festgelegt, welche vor wissenschaftlich anerkannten Gesundheitsschäden schützen. Sie betragen für Rundfunk 28 Volt pro Meter (V/m) und für Mobilfunk (technologieunabhängig, das heisst aktuell für 2G bis 5G) zwischen 36 und 61 V/m und müssen überall eingehalten werden, wo sich Personen – auch nur kurzfristig – aufhalten können.

Die Feldstärkekarte zeigt, dass in den beiden Basel die Werte deutlich unter den Immissionsgrenzwerten liegen.

Gegenüber 2021 sind grossflächig kaum Veränderungen festzustellen. In Siedlungsgebieten zeigen sich in vereinzelten Bereichen Zunahmen, in anderen Abnahmen. Diese Änderungen liegen meist im Bereich von ±0.5 V/m. Die grössten Zunahmen zwischen 3.0 und 3.5 V/m finden sich in nur einem sehr kleinen Bereich ausserhalb der Siedlungsgebiete.

Dargestellt sind nur Werte ausserhalb von Gebäuden. Es hat sich gezeigt, dass innerhalb von Gebäuden die Modellierung der Strahlungsbelastung nur unzureichend erfolgen kann. Denn weder für die überwiegend eigenen, privaten Quellen – namentlich mobile Endgeräte wie Mobiltelefone und drahtlose Telefone (DECT) sowie drahtlose Netzwerke wie WLAN – noch für die Bauweise und Ausstattung der Gebäude sind die notwendigen Daten verfügbar. Die Strahlenbelastung innerhalb eines Gebäudes lässt sich nur messtechnisch ermitteln.

Weitere Informationen: Immisionskataster 2022

Weitere Auskünfte

Axel Hettich Leiter Nichtionisierende Strahlung Lufthygieneamt beider Basel, 061 552 61 48

Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt