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Abgabe der Gratis-Sperrgutvignetten wird per Ende 2024 eingestellt

Medienmitteilung

Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt

Die Abgabe der Gratis-Sperrgutvignetten an die Haushalte im Kanton Basel-Stadt wird per Ende 2024 eingestellt. Die Sperrgut-Entsorgung im Kanton Basel-Stadt wird damit dem Bundesgesetz über den Umweltschutz angepasst. Ziel der Abfallwirtschaft im Kanton Basel-Stadt ist die Vermeidung von Abfällen und die Stärkung der Kreislaufwirtschaft.

In der Abfallbewirtschaftung gilt grundsätzlich das Verursacherprinzip: Wer Abfall produziert, muss für die Entsorgung bezahlen. Das Verursacherprinzip fördert nachweislich die Abfallvermeidung und trägt zur Erhöhung der Recyclingquote bei. 

Massgeblich für die Abfallwirtschaft ist das Bundesgesetz über den Umweltschutz. Dieses verpflichtet die Kantone, die Entsorgung der Siedlungsabfälle den Verursachern und Verursacherinnen mit Gebühren oder Abgaben anzulasten. Eine Gratis-Sperrgutvignette widerspricht diesem Grundsatz.

Die Abgabe der Gratis-Sperrgutvignette (bis anhin zwei Vignetten à je 10 Kilogramm mit einem Wert von insgesamt 9 Franken) wird darum per Ende 2024 eingestellt. 

Förderung der Kreislaufwirtschaft

Um das Klimaziel «Netto-Null 2037» zu erreichen, muss in Zukunft mehr Abfall vermindert und recycelt statt entsorgt werden. Beim Sperrgut stellt sich immer die Frage: Ist etwas wirklich schon Sperrgut oder kann man den Schrank, den Tisch oder das Sofa nicht noch verwenden oder reparieren? Das Reparieren, Aufwerten, Verschenken oder Tauschen von noch brauchbaren Produkten trägt zur Reduktion der indirekten Treibhausgasemissionen bei, stärkt die Kreislaufwirtschaft und schont gleichzeitig das Portemonnaie. 

Hinweise

Informationen dazu, wie Sperrgut weiterverwertet, recycelt oder entsorgt werden kann, finden sich unter Sperrgut | Kanton Basel-Stadt (bs.ch)

Weitere Auskünfte

Matthias Nabholz

Leiter Amt für Umwelt und Energie, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt

Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt