Brut- und Setzzeit: Leinenpflicht zum Schutz der Wildtiere
MedienmitteilungDepartement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt
Wildtiere und ihr Nachwuchs sind in der Brut- und Setzzeit besonders anfällig für Stress und Störungen. Sie bringen in dieser Zeit ihre Jungen auf die Welt. Deshalb gilt in den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt während der Brut- und Setzzeit vom 1. April bis zum 31. Juli eine Leinenpflicht für Hunde in Wäldern und Waldesnähe.
Im Frühling bringen viele Wildtiere, oft unbemerkt, ihre Jungen auf die Welt. Die trächtige Rehgeiss setzt ihr Kitz ins frische Gras am Waldrand oder in nahegelegene Wiesen. Bodenbrütende Vögel suchen Wiesen, Waldböden und Felder, um ihre Nester zu bauen.
Freizeit im Wald
Wandern, Joggen, Biken, mit dem Hund spazieren, das Pferd bewegen oder mit den Kindern die Natur entdecken: Der Wald bietet Platz für viele Interessen. Er ist aber nicht nur der grösste Freizeitort für Mensch und Haustier, sondern ist vor allem der Lebensraum der Wildtiere. Sind die Tiere trächtig oder mit der Brut und Aufzucht der Jungen beschäftigt, brauchen sie besonderen Schutz. Um sie zu schonen, sollten während der Brut- und Setzzeit die Wege nicht verlassen, auf Aktivitäten in der Dämmerung und der Nacht sowie auf Veranstaltungen im Wald verzichtet werden.
Leinenpflicht
Für Hunde weckt ein junger Hase oder Vogel schnell den Spiel- oder Jagdtrieb, teilweise ohne dass es die Besitzerin bzw. der Besitzer überhaupt bemerkt. Manchmal enden solche Begegnungen für die Wildtiere tödlich. Alleine durch ihre Anwesenheit lösen Hunde bei Wildtieren Stress aus. Deshalb gilt während der Brut-und Setzzeit die Leinenpflicht. Die Leine hilft, den Hund auf Abstand zu den schutz- und ruhebedürftigen Wildtieren zu halten.
Leinenpflicht neu auch im Kanton Basel-Stadt
Im Kanton Basel-Landschaft gibt es die Leinenpflicht während der Brut- und Setzzeit seit 1992. Am 1. April 2024 gilt sie nun erstmals auch im Kanton Basel-Stadt. Sie wurde mit dem neuen Wildtier- und Jagdgesetz beschlossen. Die Leinenpflicht gilt während der Hauptsetz- und Brutzeit (1. April bis 31. Juli) somit in beiden Basler Kantonen. Damit sollen Wildtiere in der kritischen Phase der Aufzucht besser geschützt werden.
Das Amt für Wald beider Basel macht in diesem Jahr mit einer Kampagne auf den Beginn der Hauptbrut- und Setzzeit aufmerksam. Schilder und Flyer informieren über die Leinenpflicht.
Für den Kanton Basel-Stadt hat der Regierungsrat bestimmte Gebiete von der Leinenpflicht in der Hauptbrut- und Setzzeit ausgenommen. Diese befinden sich tagsüber an der rechten Seite der Wiese (flussabwärts) und auf der anderen Flussseite im Landschaftspark Wiese im Uferbereich zwischen Fluss und Wiesendammweg. Diese Bestimmung zur Leinenpflicht und zu den Gebieten mit Ausnahme der Leinenpflicht wurde in Zusammenarbeit mit den Verantwortlichen für den Landschaftspark Wiese und unter Einbezug der Gemeinden und Interessensgruppen ausgearbeitet.
Eine Übersichtskarte über die geltenden Regelungen zum Ausführen von Hunden ist auf der Website des Landschaftspark Wiese zu finden.
Hinweise
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