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Leinenpflicht zum Schutz von Wildtieren in beiden Basel

Medienmitteilung

Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt

Gemeinsame Medienmitteilung mit der Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion Basel-Landschaft

Wildtiere sind in der Brut- und Setzzeit besonders anfällig für Stress und Störungen. Sie bringen in dieser Zeit ihre Jungen auf die Welt und versorgen sie. Deshalb gilt in den beiden Basel vom 1. April bis zum 31. Juli eine Leinenpflicht für Hunde in Wäldern und Waldesnähe.

Im Frühling bringen viele Wildtiere, oft unbemerkt von Menschen, ihre Jungen auf die Welt. Die trächtige Rehgeiss setzt beispielsweise ihr Kitz im Gras am Waldrand oder in nahegelegene Wiesen ab. Bodenbrütende Vögel suchen Wiesen, Waldböden und Felder, um ihre Nester zu bauen. Gerade Waldränder sind als Übergangsbereich vom Wald ins Offenland ein äusserst sensibler und wichtiger Lebensraum. 

Zum Schutz der Wildtiere gilt daher in den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft im Wald und in Waldesnähe vom 1. April bis am 31. Juli 2025 eine Leinenpflicht für Hunde. Zudem werden alle Waldbesucherinnen und -besucher gebeten, auf den Waldwegen zu bleiben und auf Aktivitäten in der Dämmerung und Nacht sowie auf Veranstaltungen im Wald zu verzichten. 

Dank Leine Stress vermeiden

Junge Hasen und Vögel wecken in Hunden schnell den Spiel- oder Jagdtrieb, oft ohne dass es die Besitzerin oder der Besitzer bemerkt. Manchmal enden solche Begegnungen für die Wildtiere tödlich. Hunde lösen bei Wildtieren schnell Stress aus. Aus Sicht der Wildtiere sind auch kleine oder ruhige Hunde Raubtiere. Die Leine hilft, den Hund auf Abstand zu den schutz- und ruhebedürftigen Wildtieren zu halten.

Wildkatzen schützen – im Wald lassen

Die geschützte Europäische Wildkatze ist auch in der Schweiz heimisch. Ihr Bestand hat sich dank unterschiedlichen Schutzmassnahmen erholt. Die Tiere breiten sich vom Jura her nach Osten aus. Der Kontakt mit Hauskatzen sowie das dichte Strassennetz stellen für Wildkatzen eine Gefahr dar. Ausserdem kommt es aufgrund der Ähnlichkeit mit getigerten Hauskatzen oft zu Verwechslungen: Wildkatzen werden irrtümlich für Findeltiere gehalten und mitgenommen. Die Europäische Wildkatze lässt sich äusserlich nicht von der Hauskatze unterschieden - nur eine kostspielige Genanalyse kann Klarheit bringen. 

Das Amt für Wald und Wild beider Basel dankt der Bevölkerung für das Abstandhalten beim Auffinden eines Jungtieres. Die Tiere sollten nicht berührt und keinesfalls mitgenommen werden. Dies ist nicht nur strafbar, sondern auch nachteilig für die Wildkatzen. Die Mutter hinterlässt ihre Jungtiere im Dickicht, während sie auf der Jagd ist. Riechen die Kätzchen bei ihrer Rückkehr nach Menschengeruch, besteht die Gefahr, dass sie verstossen werden.

Weitere Auskünfte

Holger Stockhaus

Jagd- und Fischereiverwalter, Amt für Wald und Wild beider Basel
erreichbar am 31. März 2025 von 09.00 bis 13.00 Uhr

Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt