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Drei Verstösse bei Schwerverkehrskontrolle festgestellt

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Während einer Schwerverkehrskontrolle hat die Kantonspolizei Basel-Stadt unterstützt von Kolleginnen und Kollegen aus dem Polizeikonkordat Nordwestschweiz und der Eidgenössischen Zollverwaltung am Dienstag beim Autobahn-Grenzübergang Basel-St. Louis 62 Fahrzeuge, davon sieben mit Gefahrengut, genauer unter die Lupe genommen. In drei Fällen wurde den Lenkern wegen Verstössen die Einreise in die Schweiz verwehrt oder vorläufig untersagt.

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Bei einem französischen Lastwagen-Chauffeur hatte das Messgerät einen Wert von 0.11 Milligramm Alkohol pro Liter Atemluft angezeigt. An einem weiteren Fahrzeug stellen die Polizistinnen und Polizisten starke Beschädigungen der Frontpartie fest. Ein weiterer Lenker hatte das Zugfahrzeug des Sattelschleppers um über 600 Kilogramm überladen. Die Kontrolle der Lastwagen, Sattelmotorfahrzeuge, Anhängerzüge und Lieferwagen fand zwischen 8.30 Uhr und 15.45 Uhr statt. Im Einsatz standen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verkehrspolizei der Kantonspolizei Basel-Stadt, der Kantonspolizeien Aargau und Bern, der Polizei Kanton Solothurn, der Polizei Basel-Landschaft sowie der Eidgenössischen Zollverwaltung.