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Hohe Beanstandungsraten beim Umgang mit Kältemitteln

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Das Kantonale Laboratorium Basel-Stadt hat zusammen mit dem Arbeitsinspektorat acht Garagen und drei Brauereien beim Umgang mit Kältemitteln und Kälteanlagen kontrolliert. Alle 11 Betriebe mussten beanstandet werden. Die Betriebe wurden aufgefordert, die notwendigen Korrekturmassnahmen zu ergreifen.

Acht Garagen, welche Wartungen und Reparaturen an Klimageräten in Automobilen durchführen und drei Brauereien, welche insgesamt neun Kälteanlagen betreiben, wurden kontrolliert.

Bei den Garagen wurde die Nichteinhaltung der Weiterbildungspflicht, die Lagerung von verbotenen Kältemitteln, die Verletzung der Aufbewahrungspflicht der Sicherheitsdatenblätter, die Verwendung nicht zugelassener Biozidprodukte sowie die nicht konforme Lagerung von Chemikalien beanstandet.

Bei den Brauereien wurde neben der Verletzung der Aufbewahrungspflicht der Sicherheitsdatenblätter, der Verwendung nicht zugelassener Biozidprodukte sowie der nicht konformen Lagerung von Chemikalien           die unterlassene Meldepflicht der Kälteanlagen, die Beschriftung der Kälteanlagen, die Nichteinhaltung der Wartungspflicht sowie die Nichteinhaltung der Dichtigkeitskontrollpflicht moniert.

Vier Garagen wurden aufgefordert, ihre Fachbewilligungsinhaber zu einer Weiterbildungsver-anstaltung anzumelden. Die Garage, die noch verbotene Kältemittel im Lager aufbewahrte, wurde aufgefordert, diese vorschriftsgemäss zu entsorgen. Die Brauereien wurden ermahnt, ihre Pflichten als Betreiber von Kälteanlagen (Meldung, Wartung, Dichtigkeitskontrolle und Beschriftung) wahrzunehmen. Wo erforderlich wurden die Betriebe zudem aufgefordert, ausschliesslich in der Schweiz zugelassene Biozidprodukte zu verwenden und nicht zugelassene Produkte an den Lieferanten zurückzusenden oder fachgerecht zu entsorgen. Von Betrieben, die gefährliche, flüssige Chemikalien ohne Rückhaltemöglichkeit aufbewahren haben wir verlangt, Auffangwannen zu beschaffen.

Die Pflicht zur Weiterbildung von Fachbewilligungsinhabern soll sicherstellen, dass der Umgang mit Kältemitteln nach dem Stand der Technik erfolgt. Wir werden daher auch künftig dafür sorgen, dass Fachbewilligungsinhaber entsprechend geschult werden.

Wir mussten leider wiederholt feststellen, dass Sicherheitsdatenblätter zu wenig verwendet werden. Diese sollen berufliche Verwender in die Lage bringen, mit gefährlichen Chemikalien sicher umzugehen. Auch in diesem Bereich werden wir zukünftig unsere Kontrolle weiterführen.

Biozidprodukte sind zulassungspflichtig, um sicherzustellen, dass diese bei korrekter Verwendung keine unannehmbaren Folgen für die Gesundheit und die Umwelt haben. Die Suche nach nicht zugelassenen Bioziden wird uns daher auch in Zukunft weiterhin beschäftigen.

Garagen und Brauereien – Umgang mit Kältemitteln und Kälteanlagen