Jahresbericht 2018
NewsDas Kantonale Laboratorium Basel-Stadt hat seinen Jahresbericht 2018 publiziert. Schwerpunkte im vergangenen Jahr waren die Produktesicherheit von Kosmetika, Lebensmitteln und Chemikalien oder die Betriebshygiene von baselstädtischen Lebensmittelbetrieben, um nur einige zu nennen.
Das Kantonale Laboratorium kontrolliert unter anderem die Einhaltung des Lebensmittelrechts in den Lebensmittelbetrieben mittels Inspektionen vor Ort. Gesamthaft genügten im vergangenen Jahr 94 Prozent der 3'150 beurteilten Betriebe im Kanton den lebensmittelrechtlichen Anforderungen, während 6 Prozent der beurteilten Betriebe ungenügend waren. Das risikobasierte Kontrollsystem sieht häufigere Kontrollen in mangelhaften Betrieben vor und ist somit ein wirkungsvolles Instrument für die Sicherstellung der Lebensmittelsicherheit.
Im Bereich Produktkontrolle hat das Kantonslabor 4200 Proben untersucht, wovon rund jede achte Probe nicht den rechtlichen Bestimmungen entsprach und beanstandet werden musste. Hauptbeanstandungsgründe bei Lebensmitteln waren die mikrobielle Hygiene, bei Gebrauchsgegenständen, insbesondere bei Kosmetika, die Zusammensetzung.
Drei Beispiele aus dem Tätigkeitsbereich des Kantonalen Laboratoriums:
Schwerpunkt unserer Überwachung von Kosmetika waren im vergangenen Jahr Untersuchungen von Haarpflegeprodukten (Haargele, Haarfärbemittel) und Lippenpflegeprodukten. Über 40% der Proben waren zu beanstanden. Bei den Haarfärbemitteln waren häufig der Einsatz verbotener Farbstoffe oder Konservierungsmittel, oder zu hohe Gehalte dieser Inhaltsstoffe der Beanstandungsgrund. Bei Lippenpflegeprodukten dagegen der Einsatz problematischer, dünnflüssiger Paraffine.
Im Bereich der Chemikalienkontrolle waren 76 von 101 kontrollierten Produkten und 34 von 39 kontrollierten Betrieben zu beanstanden. Bei 25 Produkten musste ein Verkaufsverbot ausgesprochen werden. Die Resultate unserer Kontrollen im Chemikalienbereich weisen auf eine schlechte Wahrnehmung der Selbstkontrolle hin, welche als Voraussetzung für das Inverkehrbringen von Chemikalien gilt.
Im Jahr 2018 haben wir 165 Lebensmittelproben bezüglich diversen Allergenen und 71 bezüglich Gluten untersucht. Der Verkauf von zwei Produkten musste verboten werden, da sie grössere Mengen an nicht deklarierten Milchbestandteilen enthielten.