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Nicht deklarierte Allergene bei Wildprodukten

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Das Kantonale Laboratorium Basel-Stadt hat Wildfleischprodukte auf nicht deklarierte Allergene, auf die verwendete Tierart, auf illegale Rotfärbung, auf radioaktive Rückstände sowie auf ihre Kennzeichnung geprüft. Bei drei Produkten fehlte die Deklaration von Allergenen.

In sechs verschiedenen Geschäften wurden insgesamt 30 Proben erhoben. Dabei handelte es sich um diverse Wildfleisch-Produkte. Ein Produkt stammte aus dem Offenverkauf, die restlichen Produkte waren vorverpackt. Die Herkunft des Fleisches war Schweiz, Slowenien, Liechtenstein, Österreich, Ungarn oder Neuseeland. Bei der Hälfte aller Produkte handelte es sich um Rohfleisch.

Ein Rehpfeffer enthielt eine grössere Menge an nicht-deklarierten Milchbestandteilen. In einem weiteren Rehpfeffer und in einem Wildschweinpfeffer wurde nicht-deklariertes Gluten nachgewiesen. Diese drei Proben wurden wegen fehlerhafter Kennzeichnung der allergenen Zutaten beanstandet.

Erfreulicherweise waren alle Proben mit der korrekten Tierart gekennzeichnet, und es konnte bei keiner Probe eine Rotfärbung festgestellt werden. Die Wildschweinprodukte wiesen keine erhöhten Werte von Radiocäsium auf.

Die drei beanstandeten Proben stammen alle aus demselben Betrieb. Der Betrieb wird deshalb vom zuständigen Lebensmittelinspektorat kontrolliert und auf die Missstände aufmerksam gemacht, damit solche Fehler in Zukunft nicht mehr vorkommen.

Wildfleisch-Produkte – Allergene, Gluten, Tierart, Rotfärbung, Radio-Cäsium und Kennzeichnung