Ratschlag Gesamtkonzept Elektromobilität
NewsDer Regierungsrat will die Elektromobilität stärker fördern. Er schlägt dem Grossen Rat ein Set von Massnahmen vor, darunter den Ausbau der öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur.
Im Nachgang zur jüngsten Revision des Energiegesetzes, welches sich primär auf energetische Massnahmen an Gebäuden bezieht, überwies der Grosse Rat dem Regierungsrat mehrere parlamentarische Vorstösse zum Thema Elektromobilität. Der Regierungsrat beschloss daraufhin, das Thema umfassend zu beleuchten und dem Grossen Rat ein Gesamtkonzept Elektromobilität vorzulegen. Im Kanton Basel-Stadt wurden in den letzten Jahren bereits verschiedene Projekte zur Förderung der Elektromobilität lanciert. Das Gesamtkonzept Elektromobilität zeigt nun auf, wie weit und in welchen Bereichen die öffentliche Hand die Elektromobilität weiter zielführend unterstützen kann.
Mit Blick auf die Klimaziele erachtet es der Regierungsrat als notwendig, den Umstieg auf die Elektromobilität mit Fördermassnahmen zu beschleunigen. Die Förderung der Elektromobilität soll jedoch finanziell massvoll sein, bestehende umweltfreundliche und flächeneffiziente Angebote (ÖV, Fuss- und Veloverkehr) nicht behindern bzw. konkurrenzieren und insgesamt nicht zu einer Zunahme des motorisierten Individualverkehrs führen.
Die folgenden Massnahmen stehen im Zentrum der vom Regierungsrat beschlossenen Förderung der Elektromobilität:
- Nachfragegesteuerter Ausbau der Ladeinfrastruktur im öffentlichen Raum (blaue Zone)
- Kaufsubventionen für den Berufsverkehr
- Förderbeiträge für die Erweiterung von Hausanschlüssen
- Überprüfung der Motorfahrzeugsteuer im Bereich Lieferwagen
- Sensibilisierungsmassnahmen – insbesondere auch für Unternehmen
- Vorbildfunktion der Verwaltung und öffentlich-rechtlicher Unternehmen
Für den nachfragegesteuerten Ausbau der Ladeinfrastruktur im öffentlichen Raum beantragt der Regierungsrat dem Grossen Rat ein bedingt rückzahlbares zinsloses Darlehen an IWB für die Finanzierung von Ladestationen in der Höhe von 11,4 Mio. Franken sowie eine Änderung des kantonalen Umweltschutzgesetzes.