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Steuerstatistik Basel-Stadt

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Der Ertrag aus Einkommens- und Vermögenssteuern im Kanton Basel-Stadt beträgt für das Steuerjahr 2016 rund 1,5 Mrd. Franken, 5,1% mehr als im Jahr zuvor. Der Saldo des Steuerertrags von Zu- und Wegzügern ist mit 6,4 Millionen Franken erneut positiv. Im neuen Bericht zur Steuerstatistik Basel-Stadt wird erstmals untersucht, wie die Geburt und das Heranwachsen eines Kindes die Zusammensetzung des Erwerbseinkommens von Ehepaaren beeinflusst.

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Ein Geldhäufchen aus lauter 20-Rappen Stücken

Der Analysebericht zur Steuerstatistik Basel-Stadt umfasst eine Vielzahl von Auswertungen, die auf Grundlage der Daten aus den Steuererklärungen gewonnen werden. Insgesamt werden rund 116 000 ordentliche Veranlagungen von ganzjährig in Basel-Stadt steuerpflichtigen Personen des Steuerjahres 2016 analysiert. Die Daten der Quellenbesteuerung liegen für das Steuerjahr 2017 vor, jene der juristischen Personen für das Steuerjahr 2015.

Für das Steuerjahr 2016 ergab sich einschliesslich Gemeindesteuer ein Einkommenssteuerertrag von 1,156 Milliarden Franken. Dies sind 3,6% mehr als im Jahr zuvor. Der Ertrag aus Vermögenssteuern betrug rund 301 Millionen Franken, 11,4% mehr als im Jahr 2015.

Aus der Quellenbesteuerung resultierte für das Steuerjahr 2017 ein Ertrag von rund 439 Millionen Franken, 8,3% mehr als 2016.

Juristische Personen trugen für das Steuerjahr 2015 rund 683 Millionen Franken aus Gewinn-, Kapital- und Grundstückssteuern zum Ertrag des Kantons bei, dies sind 1,6% weniger als im Jahr zuvor.

Der Saldo des Steuerertrags von Zu- und Wegzügern war auch 2016 positiv. Die Zuzüger erbrachten einen Ertrag von 44,9 Millionen Franken, die Wegzüger hatten im Jahr zuvor 38,5 Millionen Franken entrichtet. Somit ergab sich aus der Wanderung für den Kanton ein Plus von 6,4 Millionen Franken.

Im Analyseteil des Steuerberichts wird untersucht, wie sich der Anteil der Ehefrau am gemeinsamen Erwerbseinkommen von Ehepaaren verändert, wenn ein Kind auf die Welt kommt und heranwächst. Eine Regressionsanalyse zeigt, dass im zweiten Lebensjahr des Kindes derjenige Anteil, den die Frau zum gemeinsamen Erwerbseinkommen beiträgt, am stärksten zurückgeht – um durchschnittlich 8,4 Prozentpunkte gegenüber der Situation ohne Kind. Bis zum Ende der obligatorischen Schulzeit des Kindes ist tendenziell wieder das Ausgangsniveau des Anteils der Ehefrau am gemeinsamen Erwerbseinkommen erreicht.

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