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Verkaufsverbote für Kinderkosmetika

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Das Kantonale Laboratorium Basel-Stadt hat zusammen mit dem Amt für Verbraucherschutz Aargau Kinderkosmetika auf unerlaubte und gesundheitsgefährdende Inhaltstoffe untersucht. Von 35 untersuchten Proben musste in vier Fällen ein Verkaufsverbot verfügt werden. Insgesamt waren 60% der untersuchten Produkte mangelhaft und wurden beanstandet. Im Gegensatz zu Kosmetika für Erwachsene ist die Qualitätssicherung der Hersteller von Kinderkosmetika immer noch ungenügend.

Die Produkte wurden in Warenhäusern, Spielzeugläden, Boutiquen und Importeuren der Kantone Aargau und Basel-Stadt erhoben. Als Kinderkosmetika werden Produkte in Verpackungen bezeichnet, welche die Kinderfantasie anregen. Pflegeprodukte für Kinder wie Sonnenschutzprodukte oder Produkte für Kleinkinder fallen hingegen nicht unter diese Kategorie. Viele Kinderkosmetika können auch als Spielzeug aufgefasst werden und sind mit den für Spielzeug notwendigen Warnhinweisen versehen. Die meisten der erhobenen Produkte wurden in China produziert, was für Kosmetika im Gegensatz zu Spielwaren unüblich ist.

Überdurchschnittlich viele Nagellacke und temporäre Haarfarben waren zu beanstanden. Bei Lip-penpflegeprodukten bezogen sich die Beanstandungen oft auf die Verwendung dünnflüssiger Mineralparaffine, für welche bisher europa-weit keine expliziten Einschränkungen gelten. In vielen Fällen war die Deklaration der Produkte mangelhaft, was auf Defizite in der Produktion und der Qualitätssicherung der betroffenen Produkte hinweist. Auffällig ist vor allem die hohe Rate von nicht korrekt deklarierten Farbmitteln. Mangelhaft deklarierte Produkte wurden beanstandet und Korrekturen verlangt.

Es zeigt sich bei dieser Produktkategorie, dass die Überprüfung von Unterlagen allein nicht genügt. Viele der verantwortlichen Handelsfirmen verfügen zwar über die notwendigen Unterlagen wie Angaben zur Zusammensetzung oder Sicherheitsbewertungen. Teilweise liegen auch analytische Untersuchungen zu Verunreinigungen wie Schwermetallen oder Phthalaten vor, insbesondere bei Produkten, welche auch als Spielzeug eingestuft werden. Eine Überprüfung der beinahe ausnahmslos bei Lohnherstellern in Fernost produzierten Produkte auf Übereinstimmung mit der Zusammensetzung findet hingegen kaum statt. Insbesondere die Identität der verwendeten Farbstoffe wird nicht genügend überprüft.

Dekorative Kosmetik, welche von Kindern verwendet wird, muss weiterhin oft beanstandet werden und es besteht weiterhin grosser Handlungsbedarf für die Branche. Es ist offensichtlich, dass bei Produktion und Qualitätssicherung auf Kosten der Kinder gespart wird. Hier stehen die europäischen Handelsfirmen in der Pflicht, welche diese Produkte importieren. Das Kantonale Laboratorium Basel-Stadt wird den Erfolg der durch die Branche ergriffenen Massnahmen durch weitere Kontrollen überprüfen.

Kinderkosmetika / Konservierungsmittel, Farbmittel, Duftstoffe, UV-Filter, Nitrosamine und Mineralparaffine