Viele Verkaufsverbote bei Haarfärbemitteln
NewsDas Kantonale Laboratorium Basel-Stadt hat in Zusammenarbeit mit den Zollbehörden, dem Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und den Kantonen Aargau, Bern und Zürich Haarfärbemittel auf verbotene Farbmittel, verbotene Konservierungsmittel sowie auf weitere Inhaltstoffe untersucht. Von 51 Proben mussten mehr als 40% beanstandet werden. Vier von 18 untersuchten Haartönungen und neun von zwölf Hennaprodukten wurden aus dem Verkehr gezogen.
Insgesamt wurden 51 Produkte erhoben, davon 38 beim Import durch die Zollbehörden. Sechs permanente Haarfärbemittel und zwei Oxidationsmittel waren für die gewerbliche Verwendung bestimmt. Insgesamt wurden 19 permanente Harfarben, 18 Tönungen, 12 Hennafarben sowie zwei Oxidationsmittel untersucht. Die Mehrheit der Produkte stammte aus Grossbritannien, Italien, Inden und Frankreich.
Drei der untersuchten 19 permanenten Haarfarben wurden beanstandet, wobei alle untersuchten Produkte in Bezug auf die eingesetzten Farbmittel und deren Deklaration den gesetzlichen An-forderungen entsprachen. Bei einem französischen Produkt fehlte die Deklaration von drei allergenen Dufstoffen. Ein italienisches Pflege-Produkt enthielt einen nicht deklarierten, allergenen Konservierungsstoff. Bei einem indischen Produkt fehlten die Warnhinweise.
Die untersuchten 18 Haartönungen stammten von vier Herstellern. Während die beiden Produkte eines schwedischen Anbieters den Anforderungen genügten, wiesen wir in verschiedenen Pro-dukten von zwei englischen Marken verbotene und unbekannte Farbstoffe nach. Bei zwei Haartönungen beanstandeten wir eine für Allergiker möglicherweise gesundheitsschädigende Werbung. Die Produkte enthielten diverse allergene Duftstoffe. Trotz der Vielzahl sensibilisierender Inhaltsstoffe wird auf dem Produkt mit dem Zusatz „Geeignet für Menschen mit empfindlicher und zu allergischen Reaktionen neigender Haut“ geworben. Unlauter erscheint zudem, dass diese Produkte als „Henna-Crème“ beworben wurden, obwohl wir weder den Henna-Farbstoff Lawson noch andere Naturstoffe in diesen Produkt nachweisen konnten und die färbende Wirkung deswegen hauptsächlich auf synthetische Farbstoffe zurückzuführen ist.
Die Blätter des Hennastrauches werden hauptsächlich in den westlichen Industrienationen zur Färbung der Haare benutzt. Henna färbt von Natur aus nur in rotbraunen Farbnuancen und ins-besondere dunkles Haar nur schwach. Zur Erzeugung eines schwarzen oder anderen kräftigen Farbtons und einer schnellen Färbung müssen dem Hennapulver klassische Haarfarbstoffe wie z.B. p-Phenylendiamin und Oxidationsmittel wie z.B. Perborate zugesetzt werden. Solche „Henna-Haarfarben“ haben infolgedessen nichts mehr mit natürlichen Henna-Farben zu tun. Es handelt sich vielmehr um klassische Oxidations-Haarfarben mit all den bekannten Problemen in Bezug auf das Auftreten unerwünschter Nebenwirkungen. Bei zehn der untersuchten 12 Henna-Produkte handelte es sich um „verstärkte“ Henna-Produkte.
Sechs dieser Henna-Produkte enthielten keinen Inhaltsstoff, der beim Oxidationsprozess als Kupplersubstanz wirken kann. Die Produkte enthielten alle ein Oxidationsmittel, wobei dessen Deklaration bei einem Produkt fehlte. Die Menge an Oxidationsmittel entsprach zwischen 0,5 und 1,7% Wasserstoffperoxid im Endprodukt. Bei vier der sechs Produkte lag eine Grenzwertüberschreitung für p-Phenylendiamin im anwendungsfertigen Produkt vor. Weiterhin war die Zubereitung bei allen Produkten zu ungenau definiert. Ein türkisches Henna-Produkt enthielt neben Henna-Blättern noch zwei Farbpulver. Ein Beutel der Mischung enthielt ein Farbpulver welches sich als reines p-Phenylendiamin (99,6%) herausstellte. Auf dem Beutel fehlte jegliche Kennzeichnung dieses hoch sensibilisierenden Stoffes. Zwei Henna-Produkte für braune Färbungen enthielten zuviel p-Aminophenol. Bei einem der beiden Produkte fehlte die Deklaration dieses Haarfarbstoffes. Interessanterweise wiesen wir in drei Henna-Produkten den Farbstoff Brillantgrün nach, welcher in Haarfärbemitteln verboten ist. Der Verkauf von neun Henna-Produkten wurde verboten.
Die Untersuchung bestätigte frühere Erkenntnisse, dass permanente Haarfärbemittel bezüglich der eingesetzten Farbmittel eine gute Rechtskonformität aufweisen. Einzelne Hersteller verfolgen die Entwicklung der Gesetzgebung jedoch zu wenig oder haben Probleme mit der Qualitätssicherung. Bei den Haartönungen hat die Fokussierung auf Produkte, welche nicht in den üblichen Verkaufskanälen vertrieben werden, einige Nichtkonformitäten an den Tag gebracht. Es wurden vier Haartönungen mit verbotenen und weitere zwei Produkte mit nicht deklarierten Farbstoffen entdeckt. Bestätigt wurde ebenfalls, dass mit klassischen oxidativen Haarfarbstoffen „verstärkte“ Hennaprodukte aus Asien den gesetzlichen Anforderungen oft nicht genügen. Die Gesundheitsgefahr, welche von solchen Produkten ausgeht, ist gemäss dem Deutschen Bundesinstitut für Risikoabschätzung BfR nicht unerheblich.
Infobox
Haarfärbemittel enthalten eine Vielzahl von Stoffen, welche bekannt dafür sind, Allergien auszulösen oder haut- und augenreizend zu wirken. Aus diesem Grund tragen die Produkte viele Warnhinweise, welche Allergiker vor den enthaltenen Stoffen warnen und eine unsachgemässe Anwendung verhindern sollen. Haarfärbemittel lassen sich in drei Kategorien einordnen :
Temporäre Haarfärbemittel enthalten Farbmittel, welche nur auf der Haaroberfläche abgelagert werden und dadurch durch eine intensive Haarwäsche entfernt werden können.
Tönungen oder semipermanente Haarfärbemittel enthalten oft Derivate von Nitroanilinen, Nitro-phenylendiaminen oder Nitroaminophenole, welche in die Haarkutikula und teilweise ins Haarmark (Cortex) eindringen und dadurch 5-10 Haarwäschen standhalten können.
Permanente Haarfärbemittel bestehen aus Zweikomponenten-Systemen. Der Färber enthält dabei die Farbstoff-Vorläufer-Stoffe (z.B. Phenylendiamine oder Toluylendiamine) und Kuppler (z.B. Resorcinole, Aminophenole). Der Entwickler enhält Wasserstoffperoxid (üblicherweise 6%). Die beiden Komponenten werden unmittelbar vor der Färbung gemischt, wobei die Vorläuferstoffe und Wasserstoffperoxid tief ins Haar eindringen, wo sie zu zwei- bis mehrkernigen Farbmitteln reagieren. Diese sind zu gross, um leicht ausgewaschen zu werden. Auf Grund des Reakti-onsprinzips werden solche Haarfärbemittel auch als oxidative Haarfärbemittel bezeichnet. Das Wasserstoffperoxid dient gleichzeitig der Bleichung des Haares, da es das natürliche Farbpigment Melanin oxidiert.
Viele Farbstoffe, welche für semi-permanente und permanente Haarfärbungen eingesetzt werden, sind starke Allergene. Gleichzeitig standen insbesondere viele Farbstoff-Vorläuferstoffe im Verdacht krebserzeugend zu sein. Die Europäische Union verlangte deshalb von der Industrie umfangreiche toxikologische Untersuchungen mit dem Ziel, wie für Farb- und Konservierungstoffe sowie UV-Filter eine Positivliste zu erstellen. Alle Stoffe, welche die Industrie nicht verteidigen wollte oder deren Toxdaten den Anforderungen an Haarfärbemittel nicht genügten, wurden direkt in den Anhang der verbotenen Stoffe überführt. Die definitiv bewerteten Haarfarbstoffe wurden mit (zum Teil angepassten) Grenzwerten und anderen Anwendungseinschränkungen und vorge-schriebenen Warnhinweisen in den Anhang 3 der Kosmetikverordnung aufgenommen. Die Ver-wendung einiger früher verwendeter kritischer Stoffe wurde bereits in den letzten Jahrzehnten verboten.