Jahresbericht 2019
NewsDas Kantonale Laboratorium Basel-Stadt hat seinen Jahresbericht 2019 publiziert. Schwerpunkte im vergangenen Jahr waren unter anderem die Produktsicherheit von Kosmetika, Lebensmitteln und Chemikalien und die Betriebshygiene von baselstädtischen Lebensmittelbetrieben.
Das Kantonale Laboratorium kontrolliert unter anderem die Einhaltung des Lebensmittelrechts in den Lebensmittelbetrieben mittels Inspektionen vor Ort. Gesamthaft genügten im vergangenen Jahr 93 Prozent der 3'137 beurteilten Betriebe im Kanton den lebensmittelrechtlichen Anforderungen, während 7 Prozent der beurteilten Betriebe ungenügend waren. Das risikobasierte Kontrollsystem sieht häufigere Kontrollen in mangelhaften Betrieben vor und ist somit ein wirkungsvolles Instrument für die Sicherstellung der Lebensmittelsicherheit.
Im Bereich Produktkontrolle hat das Kantonslabor 3900 Proben untersucht, wovon rund jede achte Probe nicht den rechtlichen Bestimmungen entsprach und beanstandet werden musste. Hauptbeanstandungsgründe bei Lebensmitteln waren die mikrobielle Hygiene, bei Gebrauchsgegenständen, insbesondere bei Kosmetika, die Zusammensetzung.
Drei Beispiele aus dem Tätigkeitsbereich des Kantonalen Laboratoriums:
- Schwerpunkte unserer Überwachung von Kosmetika waren im vergangenen Jahr Unter-suchungen von Kinderkosmetika, Tätowiertinten, Haarpflegeprodukten (Haargele, Haarfärbemittel) und Lippenpflegeprodukten. Über 40 Prozent der Proben waren zu beanstanden. Beanstandungsgründe waren häufig der Einsatz verbotener Farbstoffe oder Konservierungsmittel oder zu hohe Gehalte dieser Inhaltsstoffe.
- Im Jahr 2019 haben wir 211 Lebensmittelproben bezüglich diversen Allergenen und 121 bezüglich Gluten untersucht. In drei Produkten konnte mehr als 20 mg/kg Gluten nachgewiesen werden. Zudem wurde die Nährwertkennzeichnung von 83 Proben untersucht. Davon wurden sieben Proben beanstandet.
- Im Bereich der Chemikalienkontrolle waren 72 von 85 kontrollierten Produkten und 38 von 39 kontrollierten Betrieben zu beanstanden. Bei 15 Produkten musste ein Verkaufsverbot ausgesprochen werden. Die Resultate unserer Kontrollen im Chemikalienbereich weisen auf eine schlechte Wahrnehmung der Selbstkontrolle hin, welche als Voraussetzung für das Inverkehrbringen von Chemikalien gilt.