Keine Begasungsmittel in Trockenpilzen nachweisbar
NewsDas Kantonale Laboratorium Basel-Stadt hat Trockenpilze auf Begasungsmittel unter-sucht. Alle 39 Proben entsprachen den rechtlichen Bestimmungen.
Beim Transport in Containern über grössere Distanzen sowie bei der Lagerung von Lebensmitteln werden Begasungsmittel eingesetzt, um einen Befall mit Vorratsschädlingen wie Käfern oder Motten zu verhindern oder einzudämmen. In der Schweiz wird zur Begasung von konventionellen Produkten vorwiegend Phosphorwasserstoff (Phosphin) eingesetzt. Für biologische Produkte ist der Einsatz chemisch-synthetischer Wirkstoffe auch bei Transport und Lagerung nicht erlaubt.
Die Produkte wie Steinpilze, Morcheln oder Judasohren wurden bei Grossverteilern, asiatischen Shops und Bioläden in Basel erhoben. Acht Proben waren „bio“ zertifiziert. Die Pilze stammten mehrheitlich von Osteuropa.
Lediglich in fünf Proben konnten Rückstände von Phosphin nachgewiesen werden. Die Werte lagen jedoch deutlich unter dem Grenzwert. Die restlichen Proben waren frei von Begasungsmittelrückständen.
Aufgrund dieser sehr erfreulichen Resultate sind keine Massnahmen erforderlich.