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Keine Beiträge für Eltern bei Abwesenheit der Kinder in Einrichtungen der Tagesbetreuung und der Tagesstrukturen wegen Quarantäne

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Kann ein Kind wegen einer behördlich angeordneten Quarantäne nicht in eine Einrichtung der Tagesbetreuung oder der Tagesstrukturen, müssen die Eltern keine Elternbeiträge bezahlen. Der Kanton entschädigt den Einrichtungen diesen Ausfall.

Der Regierungsrat hat beschlossen, die Eltern in gewissen Fällen von den Kosten der Tagesbetreuung in Tagesheimen, Tagesfamilien oder Tagesstrukturen zu entlasten: Eltern müssen auf Gesuch hin keine Beiträge bezahlen, wenn ihr Kind aufgrund einer behördlich angeordneten Quarantäne, die ihren Ursprung in der jeweiligen Einrichtung (Kita, Schule, Tagesfamilie) hat, die Betreuung nicht in Anspruch nehmen kann. Wurde die Quarantäne angeordnet wegen einer möglichen Ansteckung ausserhalb der Kita (z.B. im familiären Umfeld, im Freundeskreis oder im Berufsumfeld der Eltern), müssen die Eltern die Elternbeträge weiterhin bezahlen.

Der Kanton entschädigt den Einrichtungen den Ausfall dieser Elternbeiträge. Die Auszahlung der Entschädigungen erfolgt an die Einrichtung. Die Einrichtungen sind verpflichtet, den gesuchstellenden Eltern die Elternbeiträge zu erlassen oder zurückzuerstatten.

Das Erziehungsdepartement hat entsprechende Richtlinien erlassen.

Die Richtlinien treten rückwirkend am 30. September 2020 in Kraft und gelten bis 31. März 2021.

Richtlinien zur Entlastung der Eltern vom Elternbeitrag bei quarantänebegründeter Abwesenheit der Kinder in Einrichtungen der Tagesbetreuung und der Tagesstrukturen (COVID-19) vom 24. November 2020