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Keine nicht-deklarierten Allergene in Smoothies nachweisbar

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Das Kantonale Laboratorium Basel-Stadt hat Smoothies auf Milch, Gluten und Kennzeichnung geprüft. Alle 26 kontrollierten Proben entsprachen den rechtlichen Bestimmungen

Smoothies sind dickflüssige Getränke aus Fruchtsaft, pürierten Früchten oder Gemüse. Smoothies werden auch im Offenverkauf angeboten und frisch zubereitet. Beliebte Bestandteile sind Orangensaft, Apfelsaft, Banane oder Mango. Einige Rezepturen beinhalten Zutaten wie Milch, Soja, Sellerie oder Getreide, welche zu den Lebensmittelallergenen zählen.

Das Kantonale Laboratorium hat in sieben Lebensmittelläden oder Take-Away-Betrieben insgesamt 26 Proben erhoben. Dabei handelte es sich um Smoothies mit unterschiedlicher Zusammensetzung. Zwei Produkte wiesen eine Bio-Zertifizierung auf und sieben Produkte waren aus dem Offenverkauf. Als Produk-tionsland wurden Schweiz, Deutschland, Holland, Grossbritannien oder EU angegeben.

Erfreulicherweise konnten in keiner Probe nicht-deklarierte Allergene oder Gluten nachgewiesen werden. Drei Proben wiesen kleine Fehler der Kennzeichnung auf. Die Hersteller wurden auf die Mängel aufmerksam gemacht.

Angesichts des guten Resultats wird die Lebensmittelkategorie Smoothies erst zu einem späteren Zeitpunkt erneut kontrolliert werden.


Smoothies / Milch, Gluten und Kennzeichnung