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Nur wenige Mängel bei Torten und Kuchen

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Das Kantonale Laboratorium Basel-Stadt hat Torten und Kuchen auf Allergene, Gluten, Fett- und Proteingehalt und Kennzeichnung geprüft. Von 29 untersuchten Proben mussten lediglich zwei Proben wegen Kennzeichnungsmängel beanstandet werden.

In sechs basel-städtischen Lebensmittelläden wurden insgesamt 29 Proben erhoben. Dabei handelte es sich zum Beispiel um Zitronenkuchen, Linzertorten, Rouladen oder Nusstorten. Als Produktionsland wurden Schweiz, Deutschland, Österreich, Frankreich oder Schweden angegeben.

In einer Haselnusstorte wurden Spuren von Mandeln nachgewiesen. Der Deklarationsschwellenwert von 0.1% wurde leicht überschritten. Das Produkt wurde beanstandet, da der Allergenhinweis „Kann Nüsse enthalten“ in diesem Fall nicht ausreicht. Gruppenbezeichnungen sind nur zulässig, wenn der Deklarationsschwellenwert von 0.1% mit Sicherheit nicht überschritten wird. Der Hinweis „Kann Mandeln enthalten“ ist in diesem Fall notwendig.

Bezüglich Gluten, deklarierten Protein- und Fettgehalten entsprachen alle untersuchten Proben dem Lebensmittelrecht. Eine Probe wurde hingegen wegen fehlerhafter Kennzeichnung beanstandet. Der Beanstandungsgrund war das Fehlen der Mengenangabe einer ausgelobten Zutat. Zudem gab es bei mehreren Produkten ein paar kleinere Mängel, auf welche wir die Hersteller aufmerksam gemacht haben.

Auf Grund der wenigen gefundenen Mängel wird die Lebensmittelkategorie Torten und Kuchen erst zu einem späteren Zeitpunkt erneut kontrolliert werden.

Torten und Kuchen / Allergene, Gluten, Fett- und Proteingehalt und Kennzeichnung