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Sehr schlechte Noten für Acryl-Nagellacke

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Das Kantonale Laboratorium Basel-Stadt hat in einer gemeinsamen Kampagne mit dem Kanton Aargau Gel- und UV-härtende Nagellacke auf Farbmittel, Konservierungsmittel, Stabilisatoren, Nitrosamine, Formaldehyd sowie Phenol untersucht. Zwei Drittel der unter-suchten Produkte mussten vom Markt genommen werden. Hauptbeanstandungsgründe waren das unerlaubte Verwenden von Farbmitteln, Stabilisatoren und Konservierungsmitteln.

Die Produkte wurden bei Warenhäusern, Grossisten, Internetshops und Nagelstudios in den Kantonen Aargau und Basel-Stadt erhoben. Die Mehrzahl der Proben stammte aus Deutschland, den USA und der Schweiz. Bei den 20 untersuchten Produkten handelte es sich ausschliesslich um Acrylat-basierte Gel-Nagellacke oder unter UV-Licht härtende Nagellacke. Mit zwei Ausnahmen waren alle Lacke nur für die gewerbliche Verwendung vorgesehen. Im Gegensatz zu den klassischen Nitrocellulose-basierten Nagellacke halten Acrylat-basierte Gel-Nagellacke oder unter UV-Licht härtende Nagellacke besser und länger. Farbiger Acryllack wird dehalb auch als Permanentnagellack oder Permanent Nail Polish (PNP) bezeichnet, der üblicherweise auf modellierten Nägeln getragen werden kann.

14 der 20 (70%) erhobenen Produkte wurden beanstandet, und für 13 Produkte (65%) wurde entweder ein Verkaufsverbot ausgesprochen oder die Verantwortlichen nahmen die Produkte nach Konfrontation mit unseren Messergebnissen freiwillig aus dem Verkehr. Hauptgrund für die Verkaufsverbote war die Präsenz unerlaubter Farbmittel. Auch eine Grenzwertüberschreitung eines Stabilisators sowie dessen unrechtmässige Verwendung in Produkten für den privaten Gebrauch mussten beanstandet werden. Weiter enthielt ein Produkt ein unerlaubtes Konservierungsmittel. 

Bei einer Probe mit unerlaubten fluoreszierenden Farbmitteln aus der Schweiz fehlte jegliche De-klaration, weil das Produkt als Chemikalie verkauft wurde. Von einer Anwendung als Nagellack wurde explizit abgeraten („nicht geeignet“). Die Identische Verpackung wie Nagellacke derselben Produktlinie des Herstellers, derselbe Verkaufsstand wie Nagellacke und Internetshop (keinerlei Hinweis, dass es sich nicht um ein Kosmetikum handelt) lassen aber wenig Zweifel daran, dass das Produkt in erster Linie als Nagellack gekauft wird. Das Kantonslabor hat eine Anpassung von Verkaufsort und Internetauftritt des Endverkäufers verfügt, und der Fall wurde den für den Hersteller zuständigen Behörden weitergeleitet.

Unsere Untersuchungskampagne ergab, dass Gel- und UV-härtende Nagelprodukte eine deutlich schlechtere Konformität aufweisen als klassische Nagellacke. Besonders auffällig ist die häufige Verwendung unerlaubter Farbmittel, speziell für Farben mit fluoreszierenden Farbmitteln (sogenannte Neon-Farben). Hier muss davon ausgegangen werden, dass die Hersteller bewusst unerlaubte Farbmittel einsetzen. Alternativ argumentierten Hersteller damit, dass solche Farbmittel keine Farbmittel gemäss Kosmetik-Verordnung seien oder sie deklarierten die Lacke als Chemikalien. Auf Grund der hohen Beanstandungsrate drängen sich weitere Kontrollen auf.

Gel- und UV-härtende Nagellacke / Farbmittel- und Konservierungsmittel, Stabilisatoren, Nitrosamine, Formaldehyd, Phenol