Begasungsmittel in Bio-Reis nachgewiesen
NewsDas Kantonale Laboratorium Basel-Stadt hat verschiedene Getreide auf Begasungsmittel untersucht. Von 56 Proben musste eine Reisprobe aus biologischem Anbau beanstandet werden.
Getreide- und Pseudogetreideproben sowie einige Spezialmehle wie Kartoffel-, Soja- oder Süsslupinenmehl wurden bei Grossverteilern, Lebensmittelläden mit aussereuropäischem Sortiment, Bioläden und Reformhäusern in Basel erhoben. Es wurden sowohl unverarbeitete als auch verarbeitete Produkte wie entspelztes Getreide, Griess, Flocken oder Mehl untersucht. Die Hälfte der Proben wurde konventionell hergestellt, die andere Hälfte wurde nach biologischen Richtlinien erzeugt. Rund die Hälfte der Proben stammte aus Europa, der Rest aus Fernost und Nordamerika.
In 14 Getreiden und Getreideprodukten konnten Rückstände des Begasungsmittels Phosphan nachgewiesen werden. Bei einem Bio-Naturreis, wurde ein siebzehnmal höherer Phosphangehalt als der zulässige Bio-Interventionswert festgestellt. Diese Probe ist als biologisch erzeugtes Produkt nicht verkehrsfähig und musste beanstandet werden. Bei den übrigen 13 Proben lag der Messwert jedoch unter dem geltenden Höchstwert.
In einer konventionell erzeugten Hirseprobe aus Indien konnte neben einem geringen Phosphanrückstand der verbotene Fremdstoff Methylbromid festgestellt werden, allerdings lag der Messwert unter dem geltenden Höchstwert.
Mit Ausnahme des obengenannten Bio-Naturreises waren alle biologisch erzeugten Proben frei von Begasungsmittelrückständen. Hingegen wies jede zweite konventionell erzeugte Probe Rückstände von Begasungsmitteln unterhalb der Höchstwerte auf. Da Begasungsmittel bei rund der Hälfte der untersuchten, konventionell erzeugten Lebensmittel eingesetzt wurden, werden wir auch in Zukunft Marktkontrollen durchführen.
Infobox
Beim Transport in Containern über grössere Distanzen sowie bei der Lagerung von Lebensmitteln werden Begasungsmittel eingesetzt, um einen Befall mit Vorratsschädlingen wie Käfern oder Motten zu verhindern oder einzudämmen. In der Schweiz wird zur Begasung von konventionellen Produkten vorwiegend Phosphorwasserstoff (Phosphan, frühere Bezeichnung Phosphin) eingesetzt. Je nach Herkunftsland ist der Einsatz weiterer Begasungsmittel wie zum Beispiel Sulfurylfluorid oder Methylbromid möglich. Die Anwendung dieser Substanzen als Vorratsschutz ist in der Schweiz jedoch nur beschränkt bzw. nicht zugelassen.
Für Produkte mit Bio-Zertifizierung ist der Einsatz chemisch-synthetischer Wirkstoffe auch bei Transport und Lagerung nicht erlaubt.