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Kennzeichnungsmängel bei Aufschnitt

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Das Kantonale Laboratorium Basel-Stadt hat Aufschnitt auf Allergene, Gluten, gentechnisch veränderte Organismen, Fettgehalt und Kennzeichnung kontrolliert. Vier von 24 Proben mussten wegen Kennzeichnungsmängeln beanstandet werden. Bei einer Probe wurde der deklarierte Fettgehalt als täuschend beurteilt.

In sieben basel-städtischen Geschäften hat das Kantonale Laboratorium Basel-Stadt insgesamt 24 Proben erhoben. Dabei handelte es sich bei 17 Produkten um Salami, Geflügellyoner, Mortadella oder Fleischkäse und bei den restlichen Proben um diverse vegetarische oder vegane Ersatzprodukte verschiedener Hersteller. Ein Produkt war Bio-zertifiziert und zwei weitere Produkte wurden als „glutenfrei“ angepriesen. Als Produktionsland wurden Schweiz, Deutschland, Italien oder Österreich angegeben.

Vier Produkte wiesen diverse Kennzeichnungsmängel auf. Unter anderem fehlte die Mengenangabe einer Zutat, ein Nährwert war falsch deklariert, die Angaben in einer weiteren Amtssprache waren fehlerhaft oder die Schrift war zu klein. Die betroffenen Produkte wurden an das für sie zuständige Amt überwiesen. Bei einem Lyoner war der Fettgehalt niedriger als deklariert. Das Produkt wurde beim Hersteller wegen Täuschung beanstandet.

In einem Geflügellyoner mit der Auslobung „ohne allergene Zutaten“ wurden Spuren von Milch nahe des Deklarationsschwellenwerts nachgewiesen. Der Hersteller wurde darauf aufmerksam gemacht und aufgefordert, die mögliche Ursache der Verunreinigung herauszufinden und gegebenenfalls die Kennzeichnung anzupassen. In den restlichen Produkten wurden keine nicht-deklarierten Allergene nachgewiesen. Die Allergendeklaration aller Produkte entsprach somit der Gesetzgebung. Die Lebensmittelkategorie Aufschnitt wird bei Gelegenheit erneut kontrolliert. 

Aufschnitt / Allergene, Gluten, GVO, Fettgehalt und Kennzeichnung