Kennzeichnungsmängel bei Babynahrung
NewsDas Kantonale Laboratorium Basel-Stadt hat Babynahrung auf Allergene, Gluten, GVO, Fettgehalt, Proteingehalt und Kennzeichnung untersucht. Drei von 26 untersuchten Proben wurden wegen Kennzeichnungsmängel beanstandet.
In sechs basel-städtischen Geschäften wurden insgesamt 26 Produkte von verschiedenen Herstellern erhoben. Dabei handelte es sich um fertige Gemüse-, Getreide- und Früchtebreie, Joghurts, Kekse oder pulverförmige Produkte, welche mit Milch oder Wasser angerührt werden müssen. 19 Produkte waren Bio-zertifiziert und drei weitere Produkte wurden als „glutenfrei“ angepriesen. Als Produktionsland wurden Deutschland, Schweiz, Spanien, Portugal, Italien, Frankreich und Österreich angegeben.
Die Laboranalyse ergab, dass keine nicht-deklarierten Allergene nachweisbar waren und dass keine Probe nicht-deklariertes Gluten über dem Deklarationsschwellenwert enthielt. Auch gentechnisch veränderten Organismen (GVO) pflanzlicher Herkunft konnten nicht nachgewiesen werden. Die gemessenen Fett- und Proteingehalte entsprachen der Deklaration.
Drei Produkte waren in portugiesischer Sprache gekennzeichnet. Auf den Verpackungen wurde eine kleine Etikette mit diversen Angaben in Französisch aufgeklebt. Die Angaben waren aber unvollständig und teilweise fehlerhaft. So wurde beispielsweise die Zutatenliste nicht vollständig übersetzt und wichtige Angaben wie eine Zubereitungsanleitung waren nicht vorhanden. Die betroffenen Produkte wurden an das für sie zuständige Amt überwiesen.
Die Resultate sind zufriedenstellend und zeigen, dass die Herstellung von Beikost für Babys und Kleinkinder in der Regel gut kontrolliert wird. Es wurde lediglich die Kennzeichnung dreier Produkte bemängelt. Die Lebensmittelkategorie Babynahrung wird daher erst zu einem späteren Zeitpunkt erneut kontrolliert.
Babynahrung / Allergene, Gluten, GVO, Fettgehalt, Proteingehalt und Kennzeichnung