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Risikoreiche Tätowiertinten

News

Das Kantonale Laboratorium Basel-Stadt hat in Zusammenarbeit mit den Kantonen Aargau, Bern, St. Gallen und Thurgau Tinten für Tätowierungen und Permanent Make Up auf Konservierungsmittel, Farbmittel, primäre aromatische Amine, polyaromatische Kohlenwasserstoffe und Nitrosamine kontrolliert. Zwei Drittel der 85 untersuchten Proben waren nicht konform. 24 Produkte wurden mit einem Verkaufsverbot belegt.

Bei den amtlichen Inspektionen von Tätowierstudios werden vor allem Risikofarben erhoben. Als Risikofarben werden Farben von Herstellern bezeichnet, welche mit vielen Produkten auf der Negativliste des BLV beziehungsweise vom europäischen Schnellwarnsystem Rapex  aufgeführt sind. Dabei handelt es sich insbesondere um aussereuropäische Marken. Für eine private europäische Konsumentenschutz-Organisation wurden zwanzig weitere Proben untersucht. Zwei Billig-Tätowiertinten aus China untersuchten wir für einen Gerichtsfall.

52 der untersuchten 85 Proben waren nicht rechtskonform. Der grösste Teil dieser Proben stammte wie in den letzten Jahren aus den USA. Beanstandungsgründe waren nicht erlaubte Pigmente, nicht erlaubte Konservierungsstoffe, Grenzwertüberschreitung bei Konservierungsstoffen, Nitrosamine, aromatische Amine, polyaromatische Kohlenwasserstoffe, Duftstoffe, nicht deklarierte Konservierungsstoffe, nicht deklarierte Pigmente sowie ungenügende Inhaltsstoffdeklaration.

Seit Jahren finden wir bei denselben Marken dieselben unerlaubten Konservierungsstoffe, Pigmente und Verunreinigungen. Es handelt sich vor allem um Farben aus Ländern, welche selber keine Gesetzgebung kennen, insbesondere aus den USA. Es sind dies auch Marken die häufig im europäischen Schnellwarnsystem Rapex aufgeführt sind.

Für die Schweizer Tattoobranche und den Vollzug stellt sich die Frage, wie und wann die Schweiz ihre Gesetzgebung der Europäischen Union anpassen wird. Zudem wird sich zeigen, wie schnell die Hersteller ihre Produkte an die neuen Anforderungen anpassen können. Die Herausforderungen sind jedenfalls hoch, wie unsere Untersuchungen an 20 Proben aus einem EU-Nachbarland gezeigt haben. Keine der Proben erfüllte die künftigen EU-Vorgaben! Der Kontrolle von Tätowiertinten wird deshalb auch in den nächsten Jahren weiterhin eine hohe Priorität eingeräumt.

Tinten für Tätowierungen und Permanent Make Up / Konservierungsmittel, Farbmittel, primäre aromatische Amine, Polyaromatische Kohlenwasserstoffe und Nitrosamine

Infobox

Die schweizerischen Anforderungen an Tätowiertinten basieren auf der Europaratsresolution 2008. Der grösste Unterschied der Schweizerischen Gesetzgebung zu den unterschiedlichen Gesetzgebungen anderer europäischer Länder lag in der Regulierung der Konservierungsstoffe. In der Schweiz sind nur Stoffe zugelassen, welche auch in Leave-on Kosmetik verwendet werden dürfen. Im Dezember 2020 wurde in der EU nach jahrelangen Bemühungen eine einheitliche Regelung für Tätowiertinten im Rahmen der Chemikaliengesetzgebung REACH eingeführt. Bis im Juni 2021 müssen alle Tätowiertinten in der EU den neuen Anforderungen genügen. Dies wird für die meisten Hersteller eine grosse Herausforderung darstellen, welche den Tätowiertinten-Markt mit hoher Wahrscheinlichkeit neu formieren wird.