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Schlecht wahrgenommene Informationspflicht

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Das Kantonale Laboratorium Basel-Stadt hat im Rahmen einer nationalen Untersuchung die Informationspflicht von Betrieben kontrolliert, die Gegenstände mit besonders besorgniserregenden Stoffen abgeben. Bei 40 von 54 kontrollierten Betrieben wurden Mängel festgestellt.

Besonders besorgniserregende Stoffe sind chemische Verbindungen, bei denen nach den Kriterien des Chemikalienrechts besonders gefährliche Eigenschaften identifiziert wurden. Diese Stoffe können schwerwiegende Auswirkungen auf die Gesundheit des Menschen oder auf die Umwelt haben. Im Detailhandel besteht auf Anfrage von Konsumentinnen und Konsumenten eine Pflicht zur Information über die allfällige Belastung eines Gegenstands mit besonders besorgniserregenden Stoffen.

Schweizweit wurden unter der Leitung des Kantonalen Laboratoriums Basel-Stadt in Verkaufsstellen Kunststoffgegenstände erhoben und die verantwortlichen Abgeberinnen und Abgeber ersucht, Informationen zu möglichen Belastungen der Gegenstände durch Stoffe mit besonders besorgniserregenden Eigenschaften innert gesetzlicher Frist zu liefern. Insgesamt wurden 157 Gegenstände in 54 unterschiedlichen Verkaufsstellen erhoben. Die Produkte umfassen ein breites Sortiment, wie Hausaltartikel, Verpackungsmaterial, Sportartikel, Elektronikgeräte und Artikel für das Heimwerken. Bei den kontrollierten Verkaufsstellen handelte es sich sowohl um nationale Detailhandelsmärkte wie auch lokal tätige Kleingeschäfte.         

103 der 157 im Labor untersuchten Gegenstände wiesen eine Belastung durch besonders besorgniserregende Phthalatverbindungen auf und erforderten daher eine Auskunft durch 43 von 54 kontrollierten Verkaufsstellen. Lediglich drei dieser Verkaufsstellen waren in der Lage eine gesetzeskonforme Information zu liefern. Bei elf Verkaufsstellen wurden keine Gegenstände mit besonders besorgniserregenden Phthalaten gefunden. Diese informierten korrekterweise, dass ihre Produkte nicht entsprechend belastet waren.

Die betroffenen Verkaufsstellen wurden aufgefordert, Massnahmen zu treffen, um zukünftig sicherzustellen, dass die Informationspflicht gemäss Chemikalienrecht korrekt wahrgenommen wird. 19 Gegenstände wurden von den Verkaufsstellen freiwillig aus dem Verkauf genommen.

Die Tatsache, dass noch zahlreiche Gegenstände besonders besorgniserregende Phthalate enthalten, ist sehr unerfreulich. Der Import solcher Produkte ist seit Juli 2020 verboten und die Kampagnenresultate zeigen, dass zahlreiche Importeure sich nicht frühzeitig um solche Verbotsbestimmungen kümmern. Daher werden ab Sommer 2021 im Rahmen einer weiteren nationalen Marktüberwachungskampagne die spezifischen Phthalatverbote streng vollzogen.

Besonders besorgniserregende Stoffe in Gegenständen / Informationspflicht durch die Abgeber