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Verkaufsverbote bei Haarfärbemittel

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Das Kantonale Laboratorium Basel-Stadt hat Haarfärbemittel auf Farbstoffe, Konservierungsmittel, allergene Duftstoffe und Nitrosamine untersucht. Von 36 Proben musste mehr als die Hälfte beanstandet werden. Neun Produkte wurden mit einem Verkaufsverbot be-legt.

Haarfärbemittel enthalten eine Vielzahl von Stoffen, welche bekannt sind, Allergien auszulösen oder haut- und augenreizend zu wirken. Mit Warnhinweisen und Vorschriften für den Gebrauch muss deshalb vor den enthaltenen Stoffen gewarnt werden, um eine unsachgemässe Anwendung zu verhindern. Haarfärbemittel lassen sich in die drei Kategorien temporäre Haarfärbemittel, Tönungen oder semipermanente Haarfärbemittel sowie permanente Haarfärbemittel einordnen.

Insgesamt wurden in den Kantonen Aargau, Freiburg und Basel-Stadt 36 Haarfärbemittel in Warenhäusern, kleinen Shops und bei Importeuren erhoben. Die Produkte stammten mehrheitlich aus Indien, USA, Frankreich, Deutschland und der Schweiz.

Der Verkauf von sieben der neun untersuchten Henna-basierten Produkte musste verboten werden. Sechs der acht Produkte mit Oxidations-Farbstoffen enthielten die verbotenen Oxidationsmittel Bariumperoxid und Natriumperborat. Diese Produkte hätten die Importeure problemlos anhand der Deklaration als nicht rechtskonform erkennen können.

Zehn der untersuchten 18 permanenten Haarfarben wurden ebenfalls beanstandet. Ein Produkt aus der Dominikanischen Republik enthielt verbotene Oxidationsfarbstoffe und Oxidationsmittel und musste verboten werden. Bei einem zweiten Produkt fehlte die Deklaration des allergenen Duftstoffes Benzylalkohol. Bei den restlichen acht Produkten, allesamt von aussereuropäischen Firmen, wurde die Deklaration bemängelt. Die wichtigsten Mängel waren ungenügende Warnhinweise, wobei insbesondere der explizite Hinweis auf spezifische Inhaltsstoffe fehlte oder der Hinweis, dass diese Produkte nicht für Jugendliche unter 16 Jahren bestimmt sind.

Erfreulicherweise war die Konformität bei den semipermanenten Haarfarben und Tönungen auch dieses Jahr deutlich besser als bei der ersten Kampagne im Jahr 2018: Nur zwei der untersuchten neun Haartönungen waren zu beanstanden, eines davon musste jedoch wegen zu hohem Nitrosamingehalt aus dem Verkehr gezogen werden.

Die Untersuchung bestätigt die letztjährigen Erkenntnisse, dass permanente Haarfärbemittel und Tönungen aus europäischer Produktion eine gute Rechtskonformität aufweisen. Problematisch sind weiterhin Produkte aus dem aussereuropäischen Raum. Wie in den letzten Jahren schnitten die mit klassischen oxidativen Haarfarbstoffen „verstärkten“ Hennaprodukten aus Asien besonders schlecht ab. Sieben der neun erhobenen Produkte mussten verboten werden.

Haarfärbemittel / Farbstoffe, Farbstoff-Vorläufer, Konservierungsmittel, allergene Duftstoffe und Nitrosamine