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Verlängerte Taggeldbezugsdauer im Rahmen der Covid-19-Gesetzesänderung von Bund vorgeschlagen

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Mit der Botschaft zur Änderung des Covid-19-Gesetzes hat der Bundesrat am 17. Februar 2021 eine Verlängerung der Taggeldbezugsdauer der Arbeitslosenversicherung (zusätzliche Taggelder) vorgeschlagen.

Ein konkreter Anspruch würde allerdings erst mit Beschluss des Schweizer Parlaments, voraussichtlich am 19. März 2021, entstehen und rückwirkend per 1. März 2021 gelten.

Arbeitslos gemeldete Personen hätten dann einen Anspruch auf zusätzliche Taggelder, wenn sie am 1. März 2021 noch über eine laufende Rahmenfrist für den Leistungsbezug verfügen und der Taggeldanspruch noch nicht ausgeschöpft ist. Personen, die vor dem 1. März 2021 ihre Taggelder ausgeschöpft haben oder deren Rahmenfrist für den Leistungsbezug vorher endet, hätten keinen Anspruch auf diese zusätzlichen Taggelder.

Bitte beachten Sie, dass die fortbestehende Anmeldung beim RAV eine der Voraussetzungen für den weiteren Taggeldbezug ist. Damit verbunden ist die Pflicht, die Beratungstermine wahrzunehmen, die Stellensuche fortzuführen und den Nachweis der persönlichen Arbeitsbemühungen dem RAV monatlich und fristgerecht einzureichen.

Weiterführende Informationen finden Sie über diesen Link.