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Zur Entwicklung der Gesundheitskosten und Prämien im Kanton Basel-Stadt

News

Der Regierungsrat hat den siebten Bericht über die „Leistungs-, Kosten- und Prämienenwicklung sowie Massnahmen zur Dämpfung der Gesundheitskosten“ verabschiedet und ihn zur Kenntnisnahme an den Grossen Rat weitergeleitet.

Vor dem Hintergrund der COVID-19-Pandemie beschreibt der siebte Bericht zu § 67 Abs. 2 Gesundheitsgesetz die Entwicklung der Kosten, Leistungen und Prämien in der obligatorischen Krankenpfelgeversicherung (OKP) im Jahr 2020 im Vergleich zu den Vorjahren wie auch das aktuelle politische Umfeld und die kantonalen Massnahmen zur Kostendämpfung.

Obwohl es naheliegend ist, dass die Pandemie bedeutende Kostenfolgen für die Gesundheitsversorgung gehabt hat, blieb die Gesamtentwicklung in der OKP beinahe stabil, da die pandemiebedingten Mehr- und Zusatzkosten von der öffentlichen Hand weitgehend gesondert abgegolten wurden. So hat allein das Gesundheitsdepartement (GD) für das Jahr 2020 Aufwendungen zur Bewältigung der Pandemie (Sachaufwand, Dienstleistungen, Transferaufwand, COVID-19-Mehr- und -Zusatzkosten) von rund 90 Mio. Franken getragen. Dazu zu rechnen wären noch die vom Bund direkt finanzierten Kosten (insbesondere Testkosten).

Der aktuelle siebte Bericht zeigt weiter, dass die Massnahmen zur Kostendämpfung, die in den letzten drei Jahren in Basel-Stadt schon umgesetzt werden konnten, so z. B. das Prinzip «ambulant vor stationär», positive Wirkungen zeitigen. Einen sehr wichtigen Beitrag dazu leisten die Prävention und in diesem Rahmen insbesondere die Brust- und Darmkrebsvorsorgeprogramme, die im vergangenen Jahr eine erhöhte Teilnehmerzahl erreichen konnten.

Zur weiteren Verstärkung der kostendämpfenden Massnahmen richtet das GD im Rahmen des neuen Legislaturplans ein besonderes Augenmerk auf die Förderung der integrierten bzw. koordinierten Versorgung. Erste Projekte sind im Kanton Basel-Stadt schon lanciert worden oder in den letzten Phasen der Erarbeitung. Modellvorhaben, wie die integrierte Versorgung bei Verhaltenssüchten oder die stationäre Übergangspflege, folgen diesem sektorübergreifenden Ansatz und sollen dazu beitragen, die Zusammenarbeit an den Schnittstellen zu verbessern. Längerfristig ist es wichtig, dass solche Modellprojekte zur Regelversorgung ausgeweitet werden können. Nur so können nachhaltige Effekte auf die Effizienz, Qualität und Wirtschaftlichkeit der Gesamtversorgung erzielt werden.

Hier geht es für Interessierte zum vollständigen Bericht:
https://www.gesundheitsversorgung.bs.ch/ueber-uns/publikationen.html

Glossar

Auslöser des vorliegenden Berichtes
§ 67 Abs. 2 des Gesundheitsgesetzes vom 21. September 2011 beauftragt den Regierungsrat, dem Grossen Rat jährlich einen Bericht über die Leistungs-, Kosten- und Prämienentwicklung sowie die Massnahmen zur Dämpfung der Höhe der Gesundheitskosten zur Kenntnisnahme vorzulegen.