Begasungsmittel in Trocken- und Hülsenfrüchten nachgewiesen
NewsDas Kantonale Laboratorium hat Trocken- und Hülsenfrüchte auf Begasungsmittel unter-sucht. Von 50 analysierten Proben waren in acht Proben Begasungsmittelrückstände nachweisbar. Bei drei Proben wurde der Höchstwert überschritten, was zu Beanstandun-gen führte.
Diverse Trockenfrüchte (Aprikosen, Datteln, Feigen, Ananas, Cranberries oder Mangos) und Hülsenfrüchte (Erbsen-, Bohnen-, Linsenarten) wurden bei Grossverteilern, Lebensmittelläden mit aussereuropäischem Sortiment, Bioläden und Discountern in Basel erhoben. Knapp die Hälfte der Produkte war nach biologischen Richtlinien erzeugt.
In sieben Hülsenfrüchten und einer Probe getrocknete Feigen wurden Rückstände von Phosphan nachgewiesen. Drei dieser Proben mussten aufgrund von Höchstwertüberschreitungen beanstandet werden. Bei einer Bio-Linsen-Probe aus der Türkei wurde ein deutlich höherer Phosphangehalt als der zulässige Bio-Interventionswert festgestellt. Diese Probe ist als Bio-Produkt nicht verkehrsfähig und musste beanstandet werden. In zwei konventionell erzeugten Erbsenproben (Herkunft Portugal und unbekannt) konnten Phosphanrückstände über dem Höchstwert festgestellt werden und die Proben mussten beanstandet werden. Dabei müssen die Händler oder die Importeure darlegen, wie sie solche Fehler in Zukunft im Rahmen ihrer Selbstkontrolle vermeiden werden. Des Weiteren müssen sie die Untersuchungskosten für die beanstandeten Proben übernehmen.
Zwei Bio-Hülsenfrüchte (Kichererbsen, Linsen) sowie eine Probe getrocknete Bio-Maulbeeren wiesen Phosphan-Rückstände knapp unterhalb des Bio-Interventionswerts auf. Alle weiteren Bio-Trocken- und Bio-Hülsenfrüchte waren erfreulicherweise frei von Begasungsmittelrückständen.
In der untersuchten Stichprobe waren Hülsenfrüchte im Vergleich zu Trockenfrüchten überproportional mit Begasungsmittel behandelt. Ein Fünftel der Bio-Proben wies Begasungsmittelrückstände auf, wenn auch in drei von vier Fällen (knapp) unterhalb des Bio-Interventionswerts. Da bei der vorliegenden Stichprobe sowohl bei konventionell wie auch bei biologisch erzeugten Produkten mehrere Höchstwertüberschreitungen feststellbar waren, werden wir auch in Zukunft Marktkontrollen auf Begasungsmittel durchführen.