Deklarationsmängel bei Currypasten
NewsDas Kantonale Laboratorium hat Currypasten auf Allergene, Gluten, gentechnisch veränderte Organismen, Fettgehalt und Kennzeichnung kontrolliert. Bei zwei von 25 untersuchten Proben wich der analysierte Fettgehalt wesentlich vom deklarierten Wert ab. Rund die Hälfte der Proben wies diverse weitere Kennzeichnungsmängel auf.
In sechs verschiedenen Geschäften wurden insgesamt 25 Proben erhoben. Dabei handelte es sich hauptsächlich um Currypasten von unterschiedlichen Herstellern. Als Produktionsland wurde mehrheitlich Thailand angegeben. Die übrigen Produkte stammten aus Deutschland, Schweiz, Italien, Vereinigtes Königreich, Indien, Sri Lanka, Malaysia, Japan oder Philippinen.
Erfreulicherweise wurden keine nicht-deklarierten Allergene und kein nicht-deklariertes Gluten nachgewiesen. Auch gentechnisch veränderte Organismen pflanzlicher Herkunft waren in keiner Probe nachweisbar.
Bei zwei Produkten wurde beim Fettgehalt eine wesentliche Abweichung gegenüber der Deklaration festgestellt. Bei einer Garnelen- und einer Fischpaste war der deklarierte Fettgehalt zu hoch.
12 Produkte wiesen diverse Kennzeichnungsmängel auf. Die Kennzeichnung mehrerer Produkte war hauptsächlich in Englisch verfasst und wichtige Angaben wie eine Gebrauchsanleitung oder ein Hinweis zur Aufbewahrung nach dem Öffnen waren nicht in einer Schweizer Amtssprache vorhanden. Bei vier Produkten wurde eine oder mehrere allergene Zutaten nicht optisch hervorgehoben. Weitere Kennzeichnungsmängel waren unter anderem fehlerhafte Darstellung der Nährwertdeklaration, fehlende Adresse oder fehlende Mengenangabe einer ausgelobten Zutat.
Grund für die hohe Beanstandungsrate bei der Kennzeichnung könnte die Tatsache sein, dass es sich um viele importierte Lebensmittel handelte. Gemäss Schweizer Lebensmittelrecht muss der Importeur dafür sorgen, dass die gesetzlichen Anforderungen eingehalten werden. Zu den gesetzlichen Anforderungen zählt auch die korrekte Kennzeichnung von Lebensmitteln. Die betroffenen Produkte wurden von uns beanstandet oder an das für den Betrieb zuständige Amt überwiesen.