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Ein Drittel der kontrollierten Reinigungsmittel nicht verkehrsfähig

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Das Kantonale Laboratorium Basel-Stadt hat an einer nationalen Kontrollkampagne von Reinigungs- und Textilwaschmittel bezüglich chemikalienrechtlichen Bestimmungen teil-genommen. Nur zwei von 50 im Kanton Basel-Stadt erhobenen Proben waren rechtskon-form. Ein Drittel der Produkte musste vom Markt genommen werden.

Reinigungs- und Textilwaschmittel sind die am häufigsten gebrauchten Chemikalien der Privathaushalte. Diese grösstenteils umweltproblematischen Chemikalien gelangen beim Gebrauch direkt ins Abwasser. Der Abbau der Substanzen benötigt Zeit und die Umwandlungsprozesse laufen teils nicht vollständig ab. Weiter können Konservierungs- und Duftstoffe Kontaktallergien

beim Verbraucher auslösen und die Reinigungsmittel sind zumeist als Hautreizend und Augenschädigend eingestuft. Aus all diesen Gründen kann von Textilwasch- und Reinigungsmitteln eine Gefahr für die Gesundheit von Mensch, Tier und Umwelt ausgehen.

Bei 23 Herstellern, Importeuren und Verkaufsstellen im Kanton Basel-Stadt wurden insgesamt 50 Textilwasch- und Reinigungsmittel-Proben erhoben. 48 Produkte waren nicht rechtskonform, wovon 18 dieser Produkte Mängel aufwiesen, die eine unmittelbare Gefährdung der Gesundheit oder der Umwelt darstellen, so dass diese mit einem Verkaufsverbot belegt werden mussten. Weitere 2 Produkte wurden von den Herstellerinnen aufgrund unserer Feststellungen freiwillig vom Markt genommen. Bei den restlichen Fällen wurde von den Herstellern verlangt, dass die Mängel innert nützlicher Frist behoben werden.

Die Tatsache, dass rund jede dritte Probe nicht verkehrsfähig war und vom Markt genommen

werden musste und dass nur 2 der 50 untersuchten Produkte rechtskonform waren, zeigt, dass die Bestimmungen des Chemikaliengesetzes von den Herstellern sehr mangelhaft umgesetzt werden. Daher werden wir in Zukunft Wasch- und Reinigungsmittel weiterhin kontrollieren. 

Link zum ausführlichen Bericht