Fehlerhafte Deklaration bei Speiseölen
NewsDas Kantonale Laboratorium hat Speiseöle auf Transfettsäuren, Fettsäuren und Gesamt-fett untersucht. Sieben von 30 Proben mussten wegen fehlerhafter Deklaration der Fettsäuren beanstandet werden.
Die Angabe des Fettgehalts muss zur Information des Konsumenten bei Lebensmitteln auf der Verpackung aufgeführt werden. Der Gehalt an gesättigten Fettsäuren wird auf Produkten in der Regel angegeben, ist aus gesetzlicher Sicht jedoch nicht zwingend notwendig. Freiwillig in der Nährwerttabelle ist die Angabe der einfach und mehrfach ungesättigten Fettsäuren. Der Gehalt dieser Fettsäuren wird bei hochwertigen Speiseölen gerne deklariert, da einfach und mehrfach ungesättigte Fettsäuren als «gute Fette» gelten, die sich positiv auf das Herz-Kreislaufsystem auswirken.
Die Auswahl der Proben umfasste diverse pflanzliche Speiseöle wie Oliven-, Sonnenblumen-, Distel-, Raps- oder Sesamöl. Die Proben wurden bei Grossverteilern, Bioläden und Quartierläden in Basel erhoben. Die meisten Proben stammten aus der EU oder der Schweiz.
Sieben Proben mussten wegen fehlerhafter Deklaration der Fettsäuren beanstandet werden. Bei einem Pflanzenöl (Herkunft unbekannt) und einem Sesamöl aus Frankreich war der Gehalt der gesättigten Fettsäuren falsch deklariert. Ein Distelöl (Herkunft Tansania), ein Hanföl (Herkunft Europa) und ein Sonnenblumenöl aus der Schweiz wiesen keine korrekte Deklaration der einfach ungesättigten Fettsäuren auf und bei zwei Olivenölen (Herkunft Spanien und Portugal) lag der Gehalt der mehrfach ungesättigten Fettsäuren ausserhalb des Toleranzbereichs. Die Produzenten und die Importeure mussten die Analysekosten übernehmen und veranlassen, dass die Deklaration rechtskonform korrigiert wird.
Bei fünf Proben war der Anteil der Omega-3 und Omega-6 Fettsäuren an den mehrfach ungesättigten Fettsäuren speziell deklariert. Bei allen Proben waren die Gehalte unter Berücksichtigung des Toleranzbereichs korrekt angegeben. Der erlaubte Transfettgehalt von maximal 2g/100g pflanzlichem Fett wurde erfreulicherweise bei keinem Produkt überschritten.
Knapp ein Viertel der Proben wies bezüglich der Fettdeklaration Mängel auf. Im Sinne des Täuschungsschutzes werden deshalb auch in Zukunft Marktkontrollen vorgenommen.