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Fehlerhafte Kennzeichnungen bei Tiefkühlprodukten

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Das Kantonale Laboratorium hat verschiedene Tiefkühlprodukte auf Allergene, Gluten, gentechnisch veränderte Pflanzen, Fettgehalt und Kennzeichnung kontrolliert. Bei einem Drittel der 30 untersuchten Proben wurden fehlerhafte Fettgehalte und Kennzeichnungen festgestellt.

In sechs verschiedenen basel-städtischen Geschäften wurden insgesamt 30 Proben erhoben. Dabei handelte es sich unter anderem um Fischfrikadellen, gefüllte Cannelloni, Schinkengipfeli und Frühlingsrollen verschiedener Hersteller. Als Produktionsland wurden Schweiz, Italien, Deutschland, Frankreich, Österreich, Portugal, Spanien, USA, Singapur, Korea, Malaysia, Niederlande, China, Thailand oder Israel angegeben.

Bei zwei Produkten wurde eine Abweichung beim Fettgehalt gegenüber der Deklaration festgestellt.            Gefüllte Teigtaschen mit Kohl sowie frittierte Teigtaschen mit Spanferkel enthielten viel weniger Fett als deklariert und mussten beanstandet werden.

Erfreulicherweise wurden hingegen keine nicht-deklarierten Allergene sowie kein nicht-deklariertes Gluten über dem Deklarationsschwellenwert nachgewiesen. Auch waren keine gentechnisch veränderten Pflanzen nachweisbar.

Zehn Produkte wiesen diverse weitere Kennzeichnungsmängel auf. Die Kennzeichnung von drei Produkten war hauptsächlich in Englisch verfasst und wichtige Angaben waren nicht in einer Schweizer Amtssprache vorhanden. Tiefkühlprodukte müssen mit einem Vermerk wie "nach dem Auftauen nicht wieder einfrieren" gekennzeichnet werden. Dieser Vermerk war bei fünf Produkten nicht vorhanden. Weitere Kennzeichnungsmängel waren fehlerhafte Darstellung der Nährwertdeklaration, fehlende Adresse und fehlende Mengenangabe einer ausgelobten Zutat.

Grund für die die hohe Beanstandungsrate bei der Kennzeichnung ist eine mangelhafte Ausübung der rechtlich vorgeschriebenen Selbstkontrolle der Importeure. Die Lebensmittelkategorie Tiefkühlgerichte wird deshalb bei Gelegenheit erneut kontrolliert werden.

Link zum ausführlichen Bericht