Korrekt deklarierter Alkoholgehalt bei Kombucha
NewsDas Kantonale Laboratorium hat zwölf Kombucha-Getränke auf ihren Alkoholgehalt getestet. In allen Proben wurden Alkoholgehalte zwischen 0,2% und 0,9% gemessen. Die Deklarationslimite von 1,2% wurde hingegen von allen Proben eingehalten.
Kombucha, ein fermentiertes Teegetränk aus gezuckertem Tee, in der Regel Schwarz- oder Grüntee, wurde bereits um den Beginn der christlichen Zeitrechnung vor allem in China, Korea und Japan mit in Symbiose lebenden Hefen und Essigsäurebakterien hergestellt. Dabei wandeln die Hefen den vorhandenen Zucker in Alkohol um, die Essigsäurebakterien wiederum oxidieren einen Teil des Alkohols zu Essigsäure. Daneben enthält Kombucha diverse weitere Substanzen wie organische Säuren, Polyphenole und Vitamine.
Die Proben wurden in Bioläden und bei Grossverteilern in Basel-Stadt erhoben. Neun von insge-samt zwölf Proben waren nach biologischen Richtlinien erzeugt. Fünf Proben waren nicht pasteu-risiert und wiesen demnach noch lebende Kulturen auf, weshalb diese Proben zur Vermeidung einer Nachgärung im Kühlschrank gelagert werden mussten.
Die Proben wiesen Alkoholgehalte von minimal 0,2 % Vol. bis maximal 0,9 % Vol. auf. Sechs Pro-ben, davon vier unpasteurisierte Kombuchas aus der Schweiz, lagen über dem Höchstwert für alkoholfreie Getränke von 0,5 % Vol. Bei einer unpasteurisierten Probe aus der Schweiz konnte bei korrekter gekühlter Lagerung innerhalb der empfohlenen Verbrauchsfrist von 5 Tagen bei an-gebrauchter Flasche eine Zunahme des Alkoholgehalts von 0,84 auf 1,05 % Vol. beobachtet wer-den. Da bei keiner Probe ein höherer Alkoholgehalt als 1,2 % Vol. festgestellt werden konnte, wa-ren in der untersuchten Stichprobe alle Kombuchas in Bezug auf den Alkoholgehalt korrekt dekla-riert. Keine Probe musste beanstandet werden.
Wir werden in Zukunft weitere Marktkontrollen von fermentierten, alkoholfrei deklarierten Geträn-ken durchführen.