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Sehr viele Mängel bei Kälteanlagen mit synthetischen Kältemitteln

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Das Kantonale Laboratorium hat im Rahmen einer nationalen Kampagne Kälteanlagen mit synthetischen Kältemitteln auf die Einhaltung der Verbote und Pflichten nach Chemikalien-recht kontrolliert. Zwei Drittel von 211 kontrollierten Anlagen waren zu beanstanden. Beanstandungsgründe waren das Nichterfüllen der Meldepflicht und der Kennzeichnungspflicht, das Nichtverhindern von Kältemittelemissionen, Mängel bei der Dichtigkeitskontrolle sowie bei der Wartungsdokumentation.

Im Rahmen der Umsetzung internationaler Vereinbarungen zum Schutz gegen die Klimaerwärmung (Kyoto- und Montrealer-Protokoll) hat der Bundesrat für die Verwendung von synthetischen Kältemitteln Vorschriften im Chemikalienrecht erlassen. Um die Rechtskonformität dieser Anlagen in der Schweiz abschätzen zu können, wurde eine nationale Kampagne durchgeführt, an welcher sich das Kantonale Laboratorium Basel-Stadt beteiligte.            

Bei 17 Betrieben im Kanton Basel-Stadt wurden insgesamt 211 Kälteanlagen überprüft, wovon 133 zu beanstanden waren. Die Kontrolle der Meldepflicht führte zu einer Beanstandung von 106 Anlagen. Bei 41 von 45 vertieft überprüften Anlagen wurden weitere Mängel festgestellt. Bei 13 dieser Anlagen sind die gefundenen Mängel als schwerwiegend zu betrachten. In neun Fällen wiesen die Anlagen eine zu hohe Kälteleistung auf, um mit synthetischen Kältemitteln betrieben zu werden. In vier weiteren Fällen wurden stillgelegte Anlagen mit ozonschichtabbauenden Kältemitteln nicht ordentlich gewartet, sodass etwa die Hälfte der Kältemittelmenge nach der Stilllegung entweichen konnte.                     

Alle Betreiber von Anlagen mit schwerwiegenden Mängeln wurden aufgefordert, den rechtskonformen Zustand sofort wiederherzustellen. Betriebe mit stillgelegten Anlagen, die noch ozonschichtabbauende Kältemittel enthielten, wurden aufgefordert, das Kältemittel fachgerecht zu entsorgen und allenfalls die Anlage zurückzubauen. Alle weiteren Anlagenbetreiber wurden aufgefordert die festgestellten Mängel spätestens bis zur nächsten Wartung zu beseitigen.                 

Das Ergebnis dieser Kampagne zeigt auf, dass die Selbstkontrolle beim Inverkehrbringen von Kälteanlagen mit in der Luft stabilen Kältemitteln durch die Betreiber und die Kältebranche zu wenig wahrgenommen wird.

Link zum ausführlichen Bericht