Direkt zum Inhalt springen

Breadcrumb-Navigation

Verkaufsverbote für Gegenstände mit besonders besorgniserregenden Stoffen

News

Das Kantonale Laboratorium Basel-Stadt hat im Rahmen einer nationalen Kampagne Kunststoffgegenstände auf besonders besorgniserregende und verbotene Phthalate untersucht. Bei 28 von 70 beprobten Betrieben musste ein Verkaufsverbot ausgesprochen werden. Die Umsetzung von Verboten in der Chemikalienbrache ist ungenügend.

Besonders besorgniserregende Stoffe sind chemische Verbindungen, bei denen besonders gefährliche Eigenschaften identifiziert wurden und die schwerwiegende Auswirkungen auf die Gesundheit des Menschen oder auf die Umwelt haben können. Eine kritische Stoffklasse mit solchen Eigenschaften sind die Phthalate, welche hauptsächlich als Weichmacher für Kunststoffe eingesetzt werden.

An der nationalen Kampagne, unter der Leitung des Kantonalen Laboratoriums Basel-Stadt, haben sich die Kantone BE, BS, SG, SO, TI, ZG, VD, VS, ZH sowie das Fürstentum Liechtenstein beteiligt. Dabei wurden in Verkaufsstellen Kunststoffgegenstände vor Ort mittels mobiler Analytik auf spezifische Phthalatverbindungen überprüft. Gegenstände, die mit diesem Screening positiv waren, wurden in den kantonalen Laboren Basel-Stadt, Genf, St. Gallen und Zürich untersucht.

Insgesamt wurden 802 Gegenstände in 70 unterschiedlichen Verkaufsstellen kontrolliert. Die Produkte umfassten ein breites Sortiment, wie Haushaltsartikel, Verpackungsmaterialien, Sportartikel, Elektronikgeräte und Artikel für das Heimwerken. Bei den kontrollierten Verkaufsstellen handelte es sich sowohl um nationale Detailhandelsmärkte wie auch um nur lokal tätige Geschäfte.

154 von 802 in den Verkaufsstellen untersuchten Gegenstände ergaben einen Hinweis auf das Vorhandensein von Phthalatverbindungen und wurden als Verdachtsproben im Labor untersucht. 49 dieser 154 Gegenstände wiesen dabei eine unzulässige Belastung durch verbotene Phthalatverbindungen auf. Die 28 betroffene Verkaufsstellen wurden aufgefordert, ab sofort den beanstandeten Gegenstand nicht mehr abzugeben und die Bestände der beanstandeten Probe aus ihren Filialen zurückzuziehen.

Die Kampagnenresultate zeigen, dass die Umsetzung der chemikalienrechtlichen Verbote von Gegenständen ein Jahr nach Inkrafttreten der neuen Regelung ungenügend ist. Zahlreiche Importeure kümmern sich nicht frühzeitig um Verbotsbestimmungen, respektive kontrollieren zu wenig, ob ihre Angebote besonders besorgniserregende Stoffe enthalten. 

Link zum ausführlichen Bericht