Ein Allergen und viele Kennzeichnungsmängel bei Glace
NewsDas Kantonale Laboratorium hat nicht deklarierte Allergene und Gluten in Speiseeis unter-sucht. Die 25 Proben wurden ausserdem bezüglich gentechnisch veränderten Pflanzen, Fettgehalt und Kennzeichnung untersucht. Ein Produkt wurde aufgrund nicht deklarierter Mandeln mit einem Verkaufsverbot belegt. Ausserdem war die Kennzeichnung bei 15 Proben und der deklarierte Fettgehalt bei einer Probe zu beanstanden.
In zwölf verschiedenen Geschäften wurden insgesamt 25 Proben erhoben. Dabei handelte es sich hauptsächlich um Speiseeis von kleineren Herstellern. Als Produktionsland wurden die Schweiz, Italien, Belgien, Deutschland, die Niederlande oder Frankreich angegeben.
Ein Pistazieneis enthielt nicht-deklarierte Bestandteile von Mandeln. Die nachgewiesene Menge lag bei ca. 8 g/kg und überstieg somit den Deklarationsschwellenwert von 1 g/kg deutlich. Das Produkt wurde beanstandet, und es wurde verfügt, dass es ohne Hinweis auf Mandeln ab sofort nicht mehr abgegeben werden darf.
Die deklarierten Fettgehalte lagen im Bereich von 4.7 bis 14 g/100 g. Eine Probe wies einen zu hohen Fettgehalt auf. Ein Bananeneis enthielt 12.0 anstatt der deklarierten 7.7 g/100 g Fett. Das Produkt wurde beim verantwortlichen Betrieb beanstandet.
Die Kennzeichnung von 15 Produkten (60 %) war nicht zufriedenstellend. Zu den Kennzeichnungsmängeln zählten unter anderem schlechte Lesbarkeit, falsche Darstellung der Nährwertdeklaration, fehlende Adresse, falsche Bezeichnung von Zusatzstoffen oder fehlende Mengenangabe einer ausgelobten Zutat. Alle Produkte mit Kennzeichnungsmängeln stammten aus sieben kleineren Betrieben.
Die Beanstandungsrate ist im Vergleich zu 2019 höher, da mehr Proben risikobasiert aus kleinen Betrieben erhoben wurden. Im Gegensatz zu grossen Betrieben haben kleine Betriebe meistens eine weniger umfangreiche Qualitätssicherung. Die Lebensmittelkategorie Speiseeis wird zu einem späteren Zeitpunkt erneut überprüft.