Gesamtkantonale Zuständigkeit statt Gebietsaufteilung
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Zur Erhöhung der Effizienz arbeiten die BauinspektorInnen neu nicht mehr für ein geografisch definiertes Gebiet. Früher waren die Gebietsverantwortlichen unterschiedlich stark belastet. Heute gehen Anfragen und Begehren direkt an die/den nächste/n freie/n Mitarbeiter/in. Sobald in einem Verfahren ein/e Zuständige/r bezeichnet ist, so bleibt diese Person verantwortlich. Diese neue Aufteilung soll helfen, zu vermeiden, dass es in stark gefragten Gebieten zu langen Wartezeiten kommt.