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Nicht deklariertes Allergen in Streuwürze

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Das Kantonale Laboratorium hat Bouillons und Streuwürze auf Allergene, Gluten, gentechnisch veränderte Organismen (GVO) und Fettgehalt kontrolliert. Bei einer Probe musste der Verkauf verboten werden, weil ein Allergen nicht deklariert war. Bei zwei weiteren Proben waren die Fettgehalte falsch deklariert.

In acht verschiedenen Geschäften wurden insgesamt 25 Proben erhoben. Dabei handelte es sich um verschiedene Streuwürzen, Bouillons und Gewürzzubereitungen von unterschiedlichen Herstellern. Als Produktionsland wurden Schweiz, Deutschland, Österreich, Türkei, Indien, Thailand, Pakistan, Vietnam, Ghana, Portugal, Kolumbien, Serbien, Südafrika oder Puerto Rico angegeben.

Gentechnisch veränderte Organismen (GVO) pflanzlicher Herkunft sowie nicht deklariertes Gluten über dem Deklarationsschwellenwert wurden in keiner Probe nachgewiesen. Zwei Gewürzzubereitungen wiesen mit 12.8 bzw. 16.2 g/100g im Vergleich mit der Kennzeichnung einen 30 bzw. 35 % zu hohen Fettgehalt auf. Eine Gewürzzubereitung für Fleisch enthielt Sellerie oberhalb des Deklarationsschwellenwerts für Kontaminationen von 1 g/kg. Sellerie wurde auf der Verpackung weder als Zutat, noch als potentielle Kontamination (Spurenhinweis) aufgeführt.

Die Gewürzzubereitung mit dem nicht-deklarierten Allergen musste mit Abgabeverbot beanstandet werden, da eine Gesundheitsgefährdung nicht ausgeschlossen werden konnte. Die Proben mit dem falsch deklarierten Fettgehalt wurden beim verantwortlichen Betrieb beanstandet. Alle analysierten Produkte der Kategorie Bouillons waren hinsichtlich der untersuchten Parameter in Ordnung. Streuwürzen hingegen werden bei Gelegenheit wieder untersucht.

Link zum vollständigen Bericht