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Sehr viele Mängel im Chemikalienbereich

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Das Kantonale Laboratorium Basel-Stadt hat im vergangenen Jahr die Einhaltung des Chemikalienrechts überprüft. 190 von 458 kontrollierten Produkten und 54 von 76 kontrollierten Betrieben waren zu beanstanden. Bei 19 Produkten musste ein Verkaufsverbot ausgesprochen werden.

Hauptbeanstandungsgründe bei den untersuchten Produkten waren die Anwesenheit von verbotenen Inhaltsstoffen, fehlende Zulassung, nicht korrekte Einstufung, Kennzeichnungsmängel, Verpackungsmängel, Mängel im Sicherheitsdatenblatt, Nichtwahrnehmung der Meldepflicht sowie nicht gesetzeskonforme Anpreisung und Verletzung der Werbevorschriften. Bei 19 Produkten, die aufgrund ihrer Mängel eine unmittelbare Gefährdung der Gesundheit oder der Umwelt darstellen, wurden Verkaufsverbote verfügt und der Inverkehrbringer musste die Kontrollkosten bezahlen. Bei 122 Produkten, die keine schwerwiegenden Mängel aufwiesen, wurden mit dem zuständigen Betrieb innert nützlicher Frist die notwendigen Korrekturmassnahmen vereinbart. 49 Produkte wurden zuständigkeitshalber an eine andere kantonale Chemikalienkontrollbehörde überwiesen.                       

Bei den inspizierten Betrieben wurde die Nichtwahrnehmung der Selbstkontrolle, der Melde- bzw. Zulassungspflicht und der Sorgfaltspflicht, die Nichteinhaltung der Abgabebestimmungen, der personenbezogenen Vorschriften, der Werbebestimmungen und der Bestimmungen zum Umgang und Lagerung beanstandet. Massnahmen wurden verfügt wegen Inverkehrbringen von Chemikalien, die verbotene Inhaltsstoffe enthalten, von Biozidprodukten, Pflanzenschutzmitteln und Düngern ohne Zulassung sowie von Chemikalien mit verbotenen Anpreisungen (z.B. Heilanpreisungen).                      

Die Resultate unserer Kontrollen im Chemikalienbereich weisen auf eine ungenügende Beachtung der chemikalienrechtlichen Vorschriften hin. Die Mehrheit der festgestellten Mängel entspricht jedoch keiner unmittelbaren Gefährdung der Gesundheit oder der Umwelt. Besonders bedenklich ist jedoch die schlechte Wahrnehmung der Selbstkontrolle, welche als Voraussetzung für das Inverkehrbringen von Chemikalien gilt. Das Verkaufsverbot von mehr als 10% der kontrollierten Produkte aufgrund von schwerwiegenden Mängeln ist inakzeptabel. Deshalb werden wir solche Kontrollen weiterführen.

Link zum ausführlichen Bericht (Produkte)

Link zum ausführlichen Beericht (Betriebe)