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Steuerstatistik Basel-Stadt

News

Der Ertrag aus Einkommens- und Vermögenssteuern im Kanton Basel-Stadt beträgt für das Steuerjahr 2020 rund 1,6 Milliarden Franken. Der Saldo des Steuerertrags von Zugezogenen und Weggezogenen ist mit 4,7 Millionen Franken erneut positiv. Im neuen Bericht zur Steuerstatistik Basel-Stadt werden im Schwerpunktthema Veranlagungen mit einem steuerbaren Einkommen von 0 Franken genauer untersucht.

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Der Analysebericht zur Steuerstatistik Basel-Stadt umfasst eine Vielzahl von Auswertungen, die auf Grundlage der Daten aus den Steuererklärungen gewonnen werden. Insgesamt werden rund 117'600 ordentliche Veranlagungen von ganzjährig in Basel-Stadt steuerpflichtigen Personen des Steuerjahres 2020 analysiert. Die neuesten Daten zur Quellenbesteuerung liegen für das Steuerjahr 2021 vor, jene der juristischen Personen für das Steuerjahr 2019.

  • Für das Steuerjahr 2020 ergab sich einschliesslich Gemeindesteuer ein Einkommenssteuerertrag von 1,253 Milliarden Franken (+2,4% gegenüber Vorjahr).
  • Der Ertrag aus Vermögenssteuer betrug rund 333 Millionen Franken (-2,6%).
  • Aus der Quellenbesteuerung resultierte für das Steuerjahr 2021 ein Ertrag von rund 523 Millionen Franken (-1,9%).
  • Juristische Personen trugen für das Steuerjahr 2019 rund 462 Millionen Franken aus Gewinn-, Kapital- und Grundstückssteuer zum Ertrag des Kantons bei (-37,7%).

Die Abweichungen zum Vorjahr können zu einem Teil auch im unterschiedlichen Bearbeitungsstand bei den Veranlagungen (in den Vergleichsjahren) begründet sein.

Der Saldo des Steuerertrags von Zu- und Wegzügern war auch 2020 positiv. Die Zuzüger erbrachten einen Ertrag von 44,3 Millionen Franken, die Wegzüger hatten im Jahr zuvor 39,6 Millionen Franken entrichtet. Somit ergab sich aus der Wanderung für den Kanton ein Plus von 4,7 Millionen Franken.

Im Schwerpunktkapitel des Berichts werden Veranlagungen mit einem steuerbaren Einkommen von 0 Franken genauer untersucht. Insgesamt gibt es rund 29'400 von ihnen in Basel-Stadt. Das heisst, bei einem Viertel der Veranlagungen muss keine Einkommensteuer bezahlt werden.
 

Weiterführende Informationen

Weitere Auskünfte

Ulrich Maximilian Gräf
Wissenschaftlicher Mitarbeiter
+41 61 267 87 79ulrich-maximilian.graef@bs.ch