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Überwachung von Betrieben mit Biologielaboren oder Biotechanlagen

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Das Kantonale Laboratorium Basel-Stadt hat im vergangenen Jahr 24 Betriebseinheiten auf die Einhaltung der Vorgaben der Einschliessungsverordnung kontrolliert. Bei 18 Betriebseinheiten wurden Mängel beanstandet. Alle vereinbarten Massnahmen, um die festgestellten Mängel zu beheben, wurden von den Betrieben in der Folge fristgerecht umgesetzt.

Das Kantonale Laboratorium kontrolliert im Rahmen seines Vollzugsauftrags Betriebe mit Biologielaboren oder Biotechanlagen auf die Einhaltung der Melde- und Bewilligungspflicht und der stufengerechten Sicherheitsmassnahmen. Dabei handelt es sich um Betriebe, die mit Organismen im geschlossenen System umgehen. Darunter fallen zum Beispiel medizinisch-mikrobiologische Diagnostiklabore, Forschungslaboratorien von universitären Instituten oder pharmakologischen Betrieben, Biotechproduktion und Praktika-Laboratorien für Unterrichtszwecke.

Ende 2022 waren im Kanton Basel-Stadt 101 Betriebseinheiten mit biotechnologischen Laboratorien der Sicherheitsstufen 1 bis 3 gemeldet. Mit total 491 Meldungen oder Bewilligungen sind im Kanton Basel-Stadt etwa ein Fünftel aller gemäss Einschliessungsverordnung meldepflichtigen biotechnologischen Tätigkeiten in der Schweiz angesiedelt.

Bei der letztjährigen Kontrolle hat das Kantonale Laboratorium Basel-Stadt in 18 von 24 kontrollierten Betriebseinheiten die mangelhafte Wahrnehmung der Sorgfaltspflicht, Mängel bei der betrieblichen Sicherheit, bei der Meldepflicht, bei den organisatorischen Sicherheitsmassnahmen, bei der Instandhaltung und Verletzung der guten mikrobiologischen Praxis beanstandet. Festgestellte Mängel müssen die Betriebe innerhalb einer gesetzten Frist beheben, welche in Absprache mit dem Betrieb festgesetzt wird. Alle vereinbarten Massnahmen wurden von den Betrieben fristgerecht umgesetzt. Generell kann festgehalten werden, dass die gesetzlich verankerte Eigenverantwortung von den Betrieben gut wahrgenommen wird.

Link zum vollständigen Bericht (pdf)