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Beanstandungen aufgrund von Begasungsmittel

News

Das Kantonale Laboratorium hat Hülsenfrüchte und Gewürze auf Begasungsmittel und Gluten untersucht. Von 57 analysierten Proben waren in 16 Proben Phosphanrückstände nachweisbar. Vier konventionell hergestellte Proben mussten aufgrund einer Höchstwertüberschreitung beanstandet werden. Eine Bio-Probe wurde wegen einer Überschreitung eines Interventionshöchstwertes für Bio-Produkte beanstandet. Keine Probe enthielt nicht-deklariertes Gluten.

Begasungsmittel wie Phosphan und Methylbromid dienen dem Schutz von Lebensmitteln vor einem Befall mit Vorratsschädlingen wie Nagetieren und Insekten, sowohl bei der Lagerung wie auch beim Transport mittels Containern auf dem Seeweg. Die Anwendung als Vorratsschutz ist in der Schweiz jedoch nur beschränkt möglich bzw. nicht zugelassen. Für Produkte mit Bio-Zertifizierung ist der Einsatz chemisch-synthetischer Wirkstoffe in der Schweiz auch bei Transport und Lagerung nicht erlaubt.

Zöliakiebetroffene müssen durch die Zusammensetzung oder durch Warnhinweise bei Lebensmitteln erkennen können, ob sie Gluten enthalten, um ihre Gesundheit zu schützen. Deshalb wurden die Proben neben den Begasungsmitteln auch auf Gluten untersucht.

32 Hülsenfrüchte (Erbsen, Bohnen, Linsen) und 25 Gewürze (Anis, Bockshornklee, Galgant, Kardamom, Koriander, Kümmel, Kurkuma, Muskatnuss, Nelken, Pfeffer) wurden bei Grossverteilern, Bioläden und Discountern in Basel erhoben. 26 der 57 Proben waren nach biologischen Richtlinien erzeugt, die restlichen Proben waren konventionell hergestellt.

Je eine Probe konventionelles Koriander und Linsen sowie zwei Bohnenproben überschritten die Höchstwerte für Phosphan mit Gehalten zwischen 37 und 1400 µg/kg und mussten beanstandet werden. Der Verkauf dieser Produkte wurde gestoppt. Zudem wurde eine Probe Bio-Mungbohnen beanstandet, weil der Interventionswert für Bio-Lebensmittel mit 3.6 µg/kg überschritten war. Die betroffenen Firmen müssen ihre Selbstkontrolle anpassen, um solche Fehler in Zukunft zu vermeiden. Insgesamt wurden in 18 von 32 Proben Hülsenfrüchte und in 8 von 25 Gewürzproben Phosphan nachgewiesen. Ausserdem konnte in einer Probe Spuren von Methylbromid festgestellt werden. Nicht deklariertes Gluten war erfreulicherweise in keiner Probe enthalten.

Da in über der Hälfte der Hülsenfrüchte Phosphan nachgewiesen wurde, wird in zukünftigen Untersuchungen von Begasungsmitteln der Fokus auf Hülsenfrüchte gerichtet.

Weitere Auskünfte

Kantonales Laboratorium

Kannenfeldstrasse 2
4056 Basel

Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag:
08.00 - 11.45 Uhr und 13.30 - 17.00 Uhr

Freitag:
08.00 - 11.45 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr