Gute Verfahrenspraxis und geringfügige Kennzeichnungsmängel bei vegetarischen und veganen Alternativprodukten
NewsDas Kantonale Laboratorium hat im Rahmen einer Kampagne 79 vegane und vegetarische Alternativen für Lebensmitteln tierischer Herkunft bezüglich mikrobiologischer Qualität und Kennzeichnung untersucht. Die Produzenten haben die mikrobiologischen Risiken im Griff.
Über die mikrobiologische Qualität der relativ neuen vegetarischen und veganen Ersatzprodukte ist bisher noch wenig bekannt. Aus diesem Grund wurde eine regionale Kampagne, an der die kantonalen Laboratorien der Nordwestschweiz und der Zentral- und Ostschweiz teilgenommen haben, durchgeführt. Ziel war es, die Produkte auf Hygieneindikatoren und Krankheitserreger zu untersuchen und die korrekte Kennzeichnung der Produkte zu überprüfen.
Das Gesetzt schreibt vor, dass nur sichere Lebensmittel in Verkehr gebracht werden dürfen. Werden Krankheitserreger in einem in Verkehr gebrachten Lebensmittel während der Haltbarkeitsdauer gefunden, so muss abgeschätzt werden, ob das Lebensmittel dadurch gesundheitsschädlich, also nicht sicher, ist. Produzenten von Lebensmitteln sind ausserdem per Gesetz zur Selbstkontrolle verpflichtet und müssen die gute Verfahrenspraxis sicherstellen können. Dazu stehen Branchenleitlinien zur Verfügung, in denen mikrobiologische Richtwerte für bestimmte Hygieneindikatoren definiert sind. Für vegetarische und vegane Ersatzprodukte gibt es derzeit noch keine spezifische Branchenleitlinie. Zur Beurteilung der untersuchten Proben wurden daher Richtwerte aus anderen Branchenleitlinien herangezogen.
Die 79 vom Kantonalen Laboratorium Basel-Stadt erhobenen Proben von genussfertigen Produkten wurden auf bestimmte Krankheitserreger und Hygieneindikatoren analysiert. Keine Probe musste hinsichtlich der mikrobiologischen Qualität beanstandet werden. Krankheitserreger wurden keine gefunden. Lediglich drei Proben waren mikrobiologisch auffällig und zeigten erhöhte Werte für bestimmte Hygieneindikatoren. Die herangezogenen Richtwerte wurden jedoch in keiner dieser Proben überschritten. Die für diese Betriebe zuständigen ausserkantonalen Ämter wurden dennoch über den Befund informiert.
Bei vier Produkten wurden geringfügige Kennzeichnungsmängel festgestellt. So war z.B. die Schriftgrösse nicht gesetzeskonform, die Nähstoffdeklaration unvollständig oder die Zutatenliste fehlerhaft.
Unsere Untersuchungen zeigen, dass die Branche die Kennzeichnung und die mikrobiologischen Risiken gut im Griff hat und die Produkte ohne Bedenken konsumiert werden können.
Hinweise
Weitere Auskünfte
Kantonales Laboratorium
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag:
08.00 - 11.45 Uhr und 13.30 - 17.00 Uhr
Freitag:
08.00 - 11.45 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr