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Haarglättungsmittel mit gefährlichen Inhaltsstoffen

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Das Kantonale Laboratorium hat Haarverformungsmittel auf Formaldehyd, Thioglycol- und Thiomilchsäure, Konservierungsstoffe, Duftstoffe sowie weitere Inhaltsstoffe und Verunreinigungen untersucht. 21 von 29 untersuchten Proben waren zu beanstanden, für 11 Produkte wurde ein Verkaufs- und Verwendungsverbot ausgesprochen. Vor acht Produkten mit hohen Formaldehydgehalten muss öffentlich gewarnt werden.

Bei 20 der 29 erhobenen Produkte handelte es sich um Haarglättungsmittel. Die restlichen Produkte waren Haarwellmittel (3) sowie Haarpflegeprodukte (3), Haarshampoos (2) sowie ein Haarstyling-Produkt mit postuliertem glättendem Effekt. Knapp die Hälfte der in den Kantonen Aargau und Basel-Stadt erhobenen Produkte wurde in Coiffeursalons erhoben, welche explizit im Internet oder im Schaufenster Haarglättung anbieten. Fünf Produkte stammten von Grossisten, drei von Afrika/Asien-Shops und zwei aus einem Warenhaus. Zwei Drittel der Proben stammte aus aussereuropäischen Ländern.

21 der 29 erhobenen Produkte (72 Prozent) wurden beanstandet. Für 11 (38 Prozent) der Produkte musste wegen verbotener Inhaltsstoffe ein Verkaufs- resp. ein Anwendungsverbot in Salons ausgesprochen werden. Gründe für die Verbote waren hohe Konzentrationen an Formaldehyd (8), sowie die Verwendung weiterer verbotener Stoffe (5), die jedoch im Gegensatz zu Formaldehyd auf der Verpackung deklariert waren. Im Weiteren fehlte bei 15 Produkten die Deklaration von Duftstoffen, Konservierungsmitteln oder weiterer Inhaltsstoffe. Auch fehlende Warnhinweise (4) sowie abgelaufene Mindesthaltbarkeitsdaten mussten beanstandet werden.

Acht Produkte enthielten zwischen 0,8- und 8,2 Prozent Formaldehyd. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass andere Betriebe in den Kantonen Basel-Stadt und Aargau die gleichen Produkte verwenden. Da von diesen Produkten eine Gefährdung für die Gesundheit ausgeht, warnt das Kantonale Laboratorium Basel-Stadt öffentlich davor, je drei Produkte der Linien «Honma Tokyo» und «Cocochoco Professional Gold» sowie, je ein Produkt von «Bien Cacau Professional» und «Native Base Keratin» zu benutzen. Detaillierte Angaben zu den acht Produkten sind im ausführlichen Bericht auf Seite fünf zu finden.

Auf Grund der hohen Beanstandungsrate und der Gesundheitsgefährdung drängen sich weitere Kontrollen auf.

Weitere Auskünfte

Kantonales Laboratorium

Kannenfeldstrasse 2
4056 Basel

Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag:
08.00 - 11.45 Uhr und 13.30 - 17.00 Uhr

Freitag:
08.00 - 11.45 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr