Höchstgehalt an Desinfektionsmittelrückständen in Fischersatzprodukt überschritten
NewsDas Kantonale Laboratorium hat pflanzliche Eiweissprodukte auf Rückstände von Desinfektionsmittel, Konservierungsstoffe und Kennzeichnung geprüft. Dabei wurde bei einer Probe eine Überschreitung des Höchstwertes für quaternäre Ammoniumverbindungen (QAV) festgestellt.
Bei sechs Detailhändlern mit einem breiten Sortiment an pflanzlichen Eiweissprodukten wurden 30 Proben erhoben. Die untersuchte Produktepalette umfasste Ersatzprodukte für Fleisch und Fisch sowie Tofu und Tempeh. Die meisten Proben stammten aus der Schweiz und Deutschland.
In sieben Proben wurden QAV nachgewiesen. Bei einer Fischersatz-Probe aus den Niederlanden wurde der in der Verordnung des EDI über die Höchstgehalte für Pestizidrückstände in oder auf Erzeugnissen pflanzlicher und tierischer Herkunft (VPRH, SR 817.021.23) festgelegte Höchstgehalt für Benzylalkoniumchloride von 100 μg/kg mit 390 μg/kg überschritten. Das Produkt wurde beanstandet und es wurde eine Rücknahme verfügt.
Bei allen Proben wurden weder nicht deklarierte Konservierungsstoffe noch Mängel bei der Kennzeichnung festgestellt.
Die als Rückstände festgestellten quartären Ammoniumverbindungen in den untersuchten pflanzlichen Eiweissprodukten zeigen, dass die Produkte bei der Herstellung mit Reinigungs- und Desinfektionsmitteln in Kontakt kommen. Die Überschreitung des Höchstwerts wiederum zeigt, dass nicht alle Produzenten ihre Herstellungsprozesse im Griff haben.
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