Keine erhöhte Radioaktivität in Kakao
NewsDas Kantonale Laboratorium hat 20 Proben Kakaoerzeugnisse auf Radioaktivität und Kennzeichnung geprüft. Radioaktivität konnte in Spuren nachgewiesen werden. Die Kennzeichnung wurde bei zwei Produkten beanstandet.
Radiocäsium und Radiostrontium stammen aus Reaktorunfällen (vor allem Tschernobyl) und Atombombentests und sind aufgrund ihrer langen Halbwertszeiten von 30 Jahren weiterhin in der Umwelt vorhanden. Sie können bis heute in bestimmten Lebensmitteln nachgewiesen werden.
Insgesamt wurden 20 Verkaufseinheiten Kakaoerzeugnisse im Kanton Basel-Stadt amtlich erhoben. Bei den Proben handelte es sich sechs Mal um reines Kakaopulver, vier Mal um Trinkschokoladenpulver und zehn Mal um Produkte zur Herstellung von Kakaogetränken.
Cs-134 und Sr-90 konnten in keiner Probe nachgewiesen werden. In 8 der 20 Proben konnte Cs-137 in Spuren nachgewiesen werden. Die höchste Konzentration betrug 0.49 ± 0.35 Bq/kg. Der Höchstwert gemäss Verordnung des BLV vom 21. Dezember 2020 über die Einfuhr und das Inverkehrbringen von Lebensmitteln, die aufgrund des Unfalls im Kernkraftwerk Tschernobyl mit Cäsium 137 kontaminiert sind (Tschernobyl-Verordnung), liegt bei 600 Bq/kg.
Bei den 20 erhobenen Proben wurde die Kennzeichnung überprüft. Zwei davon wiesen einen Mangel in der Kennzeichnung auf. Bei einem Produkt fehlte die Angabe über den Mindestgehalt an Kakaotrockenmasse. Beim zweiten mangelhaften Produkt fehlten mehrere obligatorische Angaben wie z.B. Sachbezeichnung, Zutatenliste, Nährwerttabelle oder Mindesthaltbarkeitsdatum in einer Amtssprache. Die beiden Produkte wurden an die für den Vollzug zuständigen Ämter der Importeure überwiesen.
Um die Fachkompetenz in Radioaktivitätsmessungen aufrecht zu erhalten, wird das Monitoring fortgesetzt. Diese Expertise ist für einen möglichen radiologischen Notfall erforderlich, um die Lebensmittelsicherheit in der Schweiz zu gewährleisten.
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