Direkt zum Inhalt springen

Breadcrumb-Navigation

Kontrollen zur Störfallvorsorge 2023 zeigen Mängel bei Betrieben

News

Das Kantonale Laboratorium Basel-Stadt hat im vergangenen Jahr die Einhaltung der Störfallverordnung überprüft. Bei sieben von acht kontrollierten Betrieben wurden Mängel festgestellt. Es fiel auf, dass grosse Unterschiede in der Wahrnehmung der Eigenverantwortung durch die Betriebsinhaber bestehen. Bei den raumwirksamen Projekten bewegen sich die Störfallrisiken in einem tragbaren Bereich.

Ende 2023 waren 46 Betriebe oder Betriebseinheiten aufgrund des chemischen Gefahrenpotenzials im Risikokataster eingetragen und lagen somit im Geltungsbereich der Störfallverordnung. Bei periodischen Inspektionen von Betrieben und Betriebseinheiten, welche nach einem risikobasierten Inspektionsintervall erfolgen, werden unter anderem Instandhaltung, Ausbildung und Instruktion und die betriebliche Sicherheit geprüft. Neu eingereichte Unterlagen, wie zum Beispiel Einsatzplanungen für die Feuerwehr, Lagerkonzepte oder Störfallberichte, werden auf deren Vollständigkeit und Richtigkeit überprüft. Bei Bauprojekten wird zuhanden des bewilligungserteilenden Bau- und Gastgewerbeinspektorats geprüft, ob die erforderlichen Sicherheitsmassnahmen zur Störfallvorsorge gemäss den Baubegehren vorgesehen sind.

Bei sieben von acht inspizierten Betrieben wurden Mängel festgestellt. Die Mängel betrafen unvollständige Kurzberichte oder Risikoermittlungen, betriebliche Sicherheit, Instandhaltung, Wartung, Kontrollen und die Einsatzplanung. Die Resultate von unseren stichprobenweisen Kontrollen zeigen grosse Unterschiede in der Wahrnehmung der Eigenverantwortung durch die Betriebsinhaber auf. Das bedeutet, dass bei einigen Betrieben die Grundsätze der Störfallvorsorge ungenügend beachtet werden. Insbesondere in diesen Fällen wird der Inhaber bei der Behebung der Mängel von uns eng begleitet.

Für die Störfallvorsorge bei raumwirksamen- und weiteren bewilligungspflichtigen Projekten wurden 147 Beurteilungen durchgeführt. Bei 38 Projekten wurden Auflagen verordnet. Die Sicherheits- und Schutzmassnahmen bei Umzonungen bewegen sich auf einem hohen Niveau. Eine schwere Schädigung der Bevölkerung und Umwelt infolge eines Störfalls ist bei den geplanten Anlagen nicht zu erwarten.

Links zu den vollständigen Berichten:

Chemiebetriebe – Überwachung gemäss Störfallverordnung 2023

Störfallvorsorge bei raumwirksamen Projekten und bewilligungspflichtigen Nutzungen 2023