Problematische Alkaloid-Gehalte vor allem in Kreuzkümmel
NewsDas Kantonale Laboratorium hat 29 Teekräuterproben und 25 Gewürzproben untersucht. Bei einer Gewürzmischung bestand ein nicht annehmbares Gesundheitsrisiko für Konsumentinnen und Konsumenten. Zwei weitere Proben mussten aufgrund fehlerhafter Deklaration beanstandet werden.
Pyrrolizidinalkaloide (PA) sind Pflanzenmetabolite, die hauptsächlich über Honig, Gewürze, Kräuter, Tee, Kräutertee und Nahrungsergänzungsmittel aufgenommen werden. PA werden erst im Körper zu Schadstoffen umgewandelt. Bestimmte PA weisen eine ausgeprägte Lebertoxizität sowie krebserzeugende und erbgutverändernde Wirkungen auf.
In der Schweiz sind PA seit dem 1. Februar 2024 in der Kontaminantenverordnung (VHK) geregelt. Allerdings dürfen Lebensmittel, welche die Höchstwerte nicht einhalten, noch bis zum 31. Januar 2025 nach bisherigem Recht eingeführt und bis zum Abbau der Bestände an Konsumentinnen und Konsumenten abgegeben werden. Für Produkte, welche in die Übergangsregelung fallen, ist eine toxikologische Beurteilung der festgestellten Konzentration an PA durchzuführen.
Das Kantonale Laboratorium Basel-Stadt wollte sich einen Überblick über PA in verschiedenen Gewürzen und Teekräutern verschaffen. Dabei wurde auch die Deklaration der Produkte und deren Konformität mit dem Lebensmittelgesetz überprüft. Bei 14 Detailhändlern in Basel-Stadt wurden insgesamt 54 Proben amtlich erhoben. Die beprobten Produkte stammen aus 14 verschiedenen Ländern.
In 31 Produkten wurden PA festgestellt. Die in der Verordnung (VHK) festgelegten Höchstwerte wurden von vier Proben überschritten. Für diese Produkte wurden toxikologische Berechnungen durchgeführt, um deren Verkehrsfähigkeit zu beurteilen. Dabei zeigte sich: Für eine Gewürzmischung mit Kreuzkümmel und Oregano aus der Türkei wurde ein nicht annehmbares Risiko für die Konsumenten ermittelt. Deshalb hat das Kantonale Laboratorium für die betroffene Charge dieses Produkts ein Verkaufsverbot mit sofortiger Wirkung und eine Rücknahme aus den Geschäften verfügt. Die drei weiteren Produkte mussten nicht verboten werden, da kein erhöhtes Risiko für die Gesundheit der Konsumenten ermittelt werden konnte. Zwei Produkte wiesen Mängel bei der Deklaration auf. Die Importeure wurden auf die Deklarationsmängel hingewiesen und aufgefordert, diese auf zukünftigen Chargen in Ordnung zu bringen.
Die Resultate dieser Kampagne zeigen, dass gewisse Gewürze immer noch starke Belastungen mit PA aufweisen. Die Situation bei den Teekräutern hat sich hingegen nachhaltig gebessert. Nach Ablauf der Übergangsfrist für die im laufenden Jahr eingeführten Höchstwerte ist eine erneute Kampagne angezeigt, um deren Einhaltung zu prüfen.
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