Status S - Mehr Planungssicherheit für Arbeitgebende und Arbeitnehmende
NewsDer Bundesrat hat entschieden, dass erwerbstätigen Personen mit Status S nach Aufhebung des Status eine 12-monatige Ausreisefrist gewährt wird.
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 20. September entscheiden, dass erwerbstätigen Personen mit Schutzstatus S ab dem Zeitpunkt der Aufhebung des Schutzstatus eine Ausreisefrist von 12 Monaten gewährt wird. Damit schafft der Bundesrat zusätzliche Planungssicherheit für Arbeitgebende und Arbeitnehmende.
Das AWA Basel-Stadt berät Sie gerne. Arbeitgebende können sich an den Arbeitsmarktservice wenden. Sie möchten als Arbeitgebende bzw. Arbeitgebender eine Arbeitsbewilligung für eine Person mit Status S beantragen? Sie finden die nötigen Informationen und Kontaktdaten unten verlinkt.