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Umgang mit Abfällen aus Feuerwerken

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Feuerwerke gehören zum Nationalfeiertag wie Lampions und gemeinsames Grillen. Was tun, wenn die Zeit der Knaller und Vulkane vorbei ist? Im Folgenden finden Sie nützliche Hinweise zum Entsorgen von Feuerwerksabfällen.

Bitte sammeln Sie Reste von abgebranntem Feuerwerk ein und entsorgen es mit dem Hauskehricht. Um ganz sicher zu sein, dass nichts mehr brennt, empfiehlt es sich, abgebranntes Feuerwerk in einem feuerfesten Kessel 48 Stunden auskühlen zu lassen. Blindgänger (nicht gezündetes Feuerwerk) sollten in einen Kessel mit Wasser oder Sand getaucht werden, um verspätetes Zünden zu verhindern.

Geben Sie unbenutztes Feuerwerk und Blindgänger bei einer Feuerwerksverkaufsstelle ab. Wer Feuerwerk verkauft, ist verpflichtet, dieses ganzjährig kostenlos anzunehmen und der korrekten Entsorgung zuzuführen. Unbenutztes Feuerwerk für den nächsten Anlass aufzubewahren, birgt ein erhebliches Risiko. Um Unfälle zu vermeiden, ist es in jedem Fall besser, unbenutzte Ware zurückzugeben.

Grundsätzlich gilt: Seien Sie vorsichtig und massvoll im Umgang mit Feuerwerk!

  • Der Lärm von Feuerwerk wird von einem Teil der Bevölkerung als störend empfunden.
  • Bei vielen Tieren löst der plötzlich auftretende Lärm der Knallkörper grossen Stress aus.
  • Feuerwerke machen zwei Prozent der jährlichen Feinstoffbelastung der Schweiz aus.
  • Beachten Sie die Anleitungen auf den Feuerwerksprodukten.
  • Halten Sie sich an die Vorgaben der Polizei.