Viele Kennzeichnungsmängel bei glutenfreien Bieren und Sojasaucen
NewsDas Kantonale Laboratorium hat 22 glutenfreie Biere und Sojasaucen auf Gluten und Kennzeichnung geprüft. Alle Proben enthielten entweder kein Gluten oder der Gehalt lag unter dem Höchstwert für glutenfreie Lebensmittel. Bezüglich Kennzeichnung mussten allerdings mehr als die Hälfte der Proben beanstandet werden.
In fünf Geschäften wurden insgesamt 22 Proben erhoben. Dabei handelte es sich um sieben glutenfreie Biere und um 15 verschiedene Sojasaucen von unterschiedlichen Herstellern. Zwei Proben waren biozertifiziert. Als Produktionsland wurde China, Japan, Korea, Thailand, Philippinen, Vietnam, Taiwan, Spanien, Schweiz, Frankreich, Belgien, USA oder Niederlande angegeben.
Zöliakiebetroffene leiden an einer Unverträglichkeit des Dünndarms gegenüber Gluten, ein Proteingemisch, welches in Weizen, Roggen und Gerste vorkommt. Die Aufnahme von Gluten führt bei Menschen mit Zöliakie zu funktionellen und morphologischen Veränderungen der Dünndarmschleimhaut, wodurch die Funktion des Dünndarms deutlich beeinträchtigt werden kann. Als Folge davon können die Betroffenen unter Mangelzuständen (z.B. Anämie durch Eisenmangel) leiden. Die lebenslange strikt glutenfreie Ernährung ist die einzige zur Verfügung stehende Behandlung, dabei müssen sich die die betroffenen Menschen auf die Angaben auf den Lebensmitteln verlassen können.
Alle Biere und eine Sojasauce wurden als glutenfrei ausgelobt. Sämtliche Sojasaucen, mit Ausnahme der als glutenfrei ausgelobten Sojasauce, enthielten Weizen als Zutat. In drei Bieren wurden Spuren von Gluten unter dem Höchstwert von 20 mg/kg für glutenfreie Lebensmittel nachgewiesen. In allen übrigen Bieren konnte kein Gluten nachgewiesen werden. Durch die Fermentation wird in den Sojasaucen das Gluten abgebaut. In der glutenfreien Sojasauce wurden Spuren von Gluten unter dem Höchstwert von 20 mg/kg für glutenfreie Lebensmittel nachgewiesen. In allen übrigen Sojasaucen konnte entweder kein Gluten nachgewiesen werden oder der Glutengehalt lag unter dem Höchstwert für glutenfreie Lebensmittel.
Insgesamt 14 Proben (64 %) aus beiden Produktkategorien mussten wegen Kennzeichnungsmängeln beanstandet werden. Zu den Kennzeichnungsmängeln zählten unter anderem das Fehlen einer Nährwertdeklaration, die fehlende Mengenangabe einer ausgelobten Zutat, falsch-deklarierte Zusatzstoffe, eine unvollständige Zutatenliste oder eine schlechte Lesbarkeit.
Die Kategorien glutenfreies Bier und Sojasaucen werden zu einem späteren Zeitpunkt erneut untersucht.
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